Die Klage ist mangels Bestimmtheit des Begehrens und Darlegung der Voraussetzungen für das Vorliegen von Staatshaftung zurückzuweisen. Wie die Bundesregierung und die beiden Landesregierungen zu Recht ausführen, dürfte sich der Großteil der Vorwürfe ge…
Novinky a publikácie
Hier keine wirksamen Zustellung (keine konkludente Postvollmacht): Der Onlineshop der bekl Ltd enthält zwar Hinweise auf einen Standort im Inland und eine “Postanschrift“, wo aber nur Retourware entgegengenommen und von wo aus (von einem Versender) Pos…
BFG zum Berichtigungszeitraum gem § 12 Abs 10 UStG bei Unternehmern mit abweichendem Wirtschaftsjahr
BFG: Der Berichtigungszeitraum gem § 12 Abs 10 UStG bezieht sich auch dann auf Kalenderjahre, wenn der Unternehmer währenddessen auf ein abweichendes Wirtschaftsjahr umgestellt hat. (östz)
Wichtige Informationen für die Lohn- und Gehaltsverrechnung aus den letzten Wochen (ard)
Hier keine wirksamen Zustellung (keine konkludente Postvollmacht): Der Onlineshop der bekl Ltd enthält zwar Hinweise auf einen Standort im Inland und eine “Postanschrift“, wo aber nur Retourware entgegengenommen und von wo aus (von einem Versender) Pos…
BFG zum Berichtigungszeitraum gem § 12 Abs 10 UStG bei Unternehmern mit abweichendem Wirtschaftsjahr
BFG: Der Berichtigungszeitraum gem § 12 Abs 10 UStG bezieht sich auch dann auf Kalenderjahre, wenn der Unternehmer währenddessen auf ein abweichendes Wirtschaftsjahr umgestellt hat. (östz)
Die Klage ist mangels Bestimmtheit des Begehrens und Darlegung der Voraussetzungen für das Vorliegen von Staatshaftung zurückzuweisen. Wie die Bundesregierung und die beiden Landesregierungen zu Recht ausführen, dürfte sich der Großteil der Vorwürfe ge…
Hier: umfassende Veröffentlichung der Bußgeldentscheidung – die Einschreiterin legt nicht ausreichend konkret dar, warum ihr dennoch eine Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die Antragsgegnerinnen trotz der Erleichterungen betr Schlüssigke…
VwGH: Auch ein Antrag auf Verlängerung der Vorlageantragsfrist kann eine versäumte Handlung iSd § 308 Abs 3 BAO sein. (östz)
Hier: umfassende Veröffentlichung der Bußgeldentscheidung – die Einschreiterin legt nicht ausreichend konkret dar, warum ihr dennoch eine Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die Antragsgegnerinnen trotz der Erleichterungen betr Schlüssigke…