EuGH: Art 53 MwStSyst-RL gilt nicht für Dienstleistungen, die zur Durchführung einer zu einer Veranstaltung führenden Tätigkeit erbracht werden, sondern nur für Dienstleistungen, die darin bestehen, das Recht auf Eintritt zu einer solchen Veranstaltung…
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Vorsorge für den Fall, dass der 3. Jänner ein Bankfeiertag ist; Erweiterung der Teilnehmer an der Datenübermittlung ohne bescheidmäßige Zulassung. (östz)
Dt. Fall. Art 25 WIKrRL (betr die vorzeitige Kreditrückzahlung) ist auch dann anzuwenden, wenn der Verbraucher unter den Voraussetzungen des nationalen Rechts zuerst den Kreditvertrag kündigt und dann erst den Kreditbetrag zurückzahlt. Auch dann muss d…
EuGH: Art 53 MwStSyst-RL gilt nicht für Dienstleistungen, die zur Durchführung einer zu einer Veranstaltung führenden Tätigkeit erbracht werden, sondern nur für Dienstleistungen, die darin bestehen, das Recht auf Eintritt zu einer solchen Veranstaltung…
Vorsorge für den Fall, dass der 3. Jänner ein Bankfeiertag ist; Erweiterung der Teilnehmer an der Datenübermittlung ohne bescheidmäßige Zulassung. (östz)
Das Rauchverbot gem § 12 Abs 1 Z 4 TNRSG herrscht in den betreffenden Räumlichkeiten ganz allgemein und uneingeschränkt. Es ist daher weder auf die Öffnungszeiten des Gastronomiebetriebes begrenzt, noch setzt es die tatsächliche (gleichzeitige) Anwesen…
BFG: Zieht ein Steuerpflichtiger für die Zeit seines Ausbildungsverhältnisses nach Deutschland, weist jedoch eine nähere persönliche Beziehung zu Österreich auf, bleibt der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich. (östz)
Das Rauchverbot gem § 12 Abs 1 Z 4 TNRSG herrscht in den betreffenden Räumlichkeiten ganz allgemein und uneingeschränkt. Es ist daher weder auf die Öffnungszeiten des Gastronomiebetriebes begrenzt, noch setzt es die tatsächliche (gleichzeitige) Anwesen…
BFG: Zieht ein Steuerpflichtiger für die Zeit seines Ausbildungsverhältnisses nach Deutschland, weist jedoch eine nähere persönliche Beziehung zu Österreich auf, bleibt der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich. (östz)
Wichtige Informationen für die Lohn- und Gehaltsverrechnung aus den letzten Wochen (ard)