Die Bereitstellung von Kureinrichtungen gegen Kurtaxe ist ein steuerbarer Umsatz gegen Entgelt, wenn die Kureinrichtungen nicht frei und unentgeltlich für jedermann zugänglich sind. (östz)
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Erste Rsp. Eine Zustellung der Klage an einen ausländischen Rechtsträger durch Aufnahme einer Mitteilung in die Ediktsdatei gem § 92 Abs 1 ZPO setzt voraus, dass die Klage weder an der inländischen Zweigniederlassung lt Firmenbuch noch an der ausländis…
Die Bereitstellung von Kureinrichtungen gegen Kurtaxe ist ein steuerbarer Umsatz gegen Entgelt, wenn die Kureinrichtungen nicht frei und unentgeltlich für jedermann zugänglich sind. (östz)
VwGH: Wird bei einem neu erworbenen Fahrzeug die USt festgesetzt, so ist die Angabe des Kalendermonats, in dem die Steuer entsteht, nicht notwendig – die Angabe des „Datums des Erwerbs“ ist hinreichend. (östz)
VwGH: Wird bei einem neu erworbenen Fahrzeug die USt festgesetzt, so ist die Angabe des Kalendermonats, in dem die Steuer entsteht, nicht notwendig – die Angabe des „Datums des Erwerbs“ ist hinreichend. (östz)
Dt. Fall. Ein Getränk mit der Bezeichnung „aromatisierter weinhaltiger Cocktail“ darf kein Bier enthalten, und zwar auch nicht als „geschmackgebendes Lebensmittel“. (rdw)
BFG: Die Einschränkungen der Verlustverwertung für Einkünfte aus Kapitalvermögen sind verfassungsrechtlich nicht bedenklich, weshalb kein Antrag auf Aufhebung der gesetzlichen Bestimmungen beim VfGH einzubringen ist. (östz)
Dt. Fall. Ein Getränk mit der Bezeichnung „aromatisierter weinhaltiger Cocktail“ darf kein Bier enthalten, und zwar auch nicht als „geschmackgebendes Lebensmittel“. (rdw)
BFG: Die Einschränkungen der Verlustverwertung für Einkünfte aus Kapitalvermögen sind verfassungsrechtlich nicht bedenklich, weshalb kein Antrag auf Aufhebung der gesetzlichen Bestimmungen beim VfGH einzubringen ist. (östz)
BFG: Dem (faktischen oder tatsächlichen) Machthaber als möglichen Empfänger einer verdeckten Ausschüttung kann die KESt nicht vorgeschrieben werden. Vielmehr setzen Einkünfte aus Kapitalvermögen die Vorteilszuwendung an eine Person mit Gesellschafterst…