BFG: Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind nur dann abzugsfähig, wenn dieses nach Art der Tätigkeit notwendig ist. (östz)
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Schwed. Fall. Anforderungen an die Kennzeichnung von Waren fallen nicht in den „koordinierter Bereich“ iSd E-CommerceRL; die Wohnsitzmitgliedstaaten der Verbraucher können daher – unter Berücksichtigung sonstiger unionsrechtlicher Vorgaben – nationale …
Fristverlängerungen; Erleichterungen bei Zahlungen; Absetzbarkeit von Spenden und neuer Alltagsgegenstände. (östz)
BFG: Die Befreiungsmethode des Art 23 Abs 1 DBA Malta ist auch dann anwendbar, wenn Einkommen sowohl im Quellenstaat als auch im Ansässigkeitsstaat besteuert werden kann. (östz)
Erste Rsp. Selbst ein geeigneter Unternehmer hat grds kein uneingeschränktes Recht auf Teilnahme an einem nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung. Die Auswahl hat jedoch in nicht diskriminierender Weise stattzufinden. Eine diskriminierend…
OGH: Die steuerrechtliche Begünstigung von Elektrofahrzeugen in § 4 Abs 1 Z 3 Sachbezugswerte-Verordnung, wonach der Sachbezug bei der Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Elektrofahrzeugs mit Null anzusetzen ist, schlägt nicht auf die Bemessung des …
Für die Ermittlung des Jahressechstels iSd § 67 EStG sind auch nicht in Österreich steuerbare laufende Einkünfte zu berücksichtigen. (östz)
Der bisherige Tierhalter muss sämtliche Kosten übernehmen, die für das Tier im Zuge der Abnahme aufgewendet werden (hier: auch Kosten für das Einfangen der Tiere, notwendige Beratung hinsichtlich tierschutzgerechter Vorgangsweise bei komplexen Vorgänge…
BFG: Ausschüttungen an echten stillen Gesellschafter stellen mangels Abzugsfähigkeit Dividenden gem Art 10 DBA Deutschland dar (östz)
BFG: Die Zwischenbankbefreiung des § 6 Abs 1 Z 28 Satz 2 UStG könnte eine staatliche Beihilfe iSd Art 107 Abs 1 AEUV sein. (östz)