BFG: Die Rechtswidrigkeit von Rückforderungsbescheiden gem § 241a BAO heilt nicht, wenn nach bereits erfolgter Rückerstattung Abweisungsbescheide für die KESt-Rückerstattung erlassen werden. (östz)
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BFG: Die Rechtswidrigkeit von Rückforderungsbescheiden gem § 241a BAO heilt nicht, wenn nach bereits erfolgter Rückerstattung Abweisungsbescheide für die KESt-Rückerstattung erlassen werden. (östz)
BFG: Gibt es im Umkreis von 25 km vom Wohnort nur Schulen mit Heimpflicht, ist beim Besuch einer dieser Schulen der Pauschbetrag gem § 34 Abs 8 EStG zu berücksichtigen. (östz)
Klarstellung. Das Vorliegen des von §§ 127, 129 Abs 1 StGB geforderten Zueignungs – und Bereicherungsvorsatzes ist nicht Voraussetzung für die Annahme eines Einbruchsdiebstahls iSv Art I.1.D.1.2 ASBB 2014. (rdw)
BFG: Gibt es im Umkreis von 25 km vom Wohnort nur Schulen mit Heimpflicht, ist beim Besuch einer dieser Schulen der Pauschbetrag gem § 34 Abs 8 EStG zu berücksichtigen. (östz)
Klarstellung. Das Vorliegen des von §§ 127, 129 Abs 1 StGB geforderten Zueignungs – und Bereicherungsvorsatzes ist nicht Voraussetzung für die Annahme eines Einbruchsdiebstahls iSv Art I.1.D.1.2 ASBB 2014. (rdw)
BFG: Wenn ein Sachverhalt in vielen Bereichen erstmals ermittelt werden muss, ist es effizienter, wenn dies durch die Behörde erfolgt. (östz)
Klarstellung der Rechtslage. Ua Verstoß einer Freistellungsvereinbarung gegen § 9 Abs 3 BTVG sowie einer Klausel gegen die „Ratenplanmethode“ iSd § 10 BTVG. (rdw)
BFG: Wenn ein Sachverhalt in vielen Bereichen erstmals ermittelt werden muss, ist es effizienter, wenn dies durch die Behörde erfolgt. (östz)
Klarstellung der Rechtslage. Ua Verstoß einer Freistellungsvereinbarung gegen § 9 Abs 3 BTVG sowie einer Klausel gegen die „Ratenplanmethode“ iSd § 10 BTVG. (rdw)