BFG: Bei einer Anteilsvereinigung gem § 1 Abs 3 Z 2 GrEStG in der Hand einer Privatstiftung fällt kein Stiftungseingangssteueräquivalent gem § 7 Abs 2 GrEStG an. (östz)
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Bei der Ermittlung der zur Gänze der Besteuerung in Österreich unterliegenden Einkünfte werden Werbungskosten, die der Arbeitgeber nicht berücksichtigen konnte, in voller Höhe angesetzt; Tätigkeiten des Bf für Einrichtungen der Schweiz, die sich in der…
Bei der Ermittlung der zur Gänze der Besteuerung in Österreich unterliegenden Einkünfte werden Werbungskosten, die der Arbeitgeber nicht berücksichtigen konnte, in voller Höhe angesetzt; Tätigkeiten des Bf für Einrichtungen der Schweiz, die sich in der…
Eine Anmeldung juristischer Personen zu FinanzOnline kann nur persönlich erfolgen. (östz)
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BFG: Die Zuwendung von Anteilen aus einer Privatstiftung stellt aufgrund der Anschaffungsfiktion des § 15 Abs 3 Z 2 EStG einen entgeltlichen Erwerb iSd § 124b Z 185 lit a EStG dar und bewirkt die Steuerhängigkeit der Anteile. (östz)
Da das Betreiben der Homepage kausal für den Schaden des Kl war und die Erstbekl für dieses Betreiben mitverantwortlich war, ist ihr Handeln auch (mit-)kausal für den Schaden. Dass der Kl aufgrund seines Spielverhaltens auch durch andere Glücksspielanb…
BFG: Die Zuwendung von Anteilen aus einer Privatstiftung stellt aufgrund der Anschaffungsfiktion des § 15 Abs 3 Z 2 EStG einen entgeltlichen Erwerb iSd § 124b Z 185 lit a EStG dar und bewirkt die Steuerhängigkeit der Anteile. (östz)
Da das Betreiben der Homepage kausal für den Schaden des Kl war und die Erstbekl für dieses Betreiben mitverantwortlich war, ist ihr Handeln auch (mit-)kausal für den Schaden. Dass der Kl aufgrund seines Spielverhaltens auch durch andere Glücksspielanb…
BFG: Umsätze aus der entgeltlichen Überlassung einer Patientenkartei sind nicht gem § 6 Abs 1 Z 19 oder Z 26 UStG steuerbefreit. (östz)