EuGH: Unternehmen, die nach nationalem Recht als nicht operativ gelten, kann die Eigenschaft als Mehrwertsteuerpflichtige nicht abgesprochen werden. (östz)
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VwGH: Eine Änderung der organisatorischen Struktur kann auch trotz Beibehaltung der bisherigen Geschäftsführung vorliegen. (östz)
Anlässlich der aktuellen Katastrophenschäden (insb Hochwasserschäden und Erdrutschungen) weist das BMF auf bestehende abgabenrechtliche Maßnahmen hin. (östz)
Nähere Darstellung der Eigenschaften der Quotenregelung, der Voraussetzungen für deren Inanspruchnahme, der Folgen bei Nichteinhaltung der Bedingungen für deren Inanspruchnahme sowie der Gründe für den Ausschluss von der Quotenregelung. (östz)
BFG: Selbst wenn bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise die wichtigsten Schritte zur Veräußerung bereits vor dem 1. 4. 2012 gesetzt worden sind, ist die Verlustausgleichsbeschränkung anwendbar. (östz)
Erste Rsp. § 80 Abs 2a ElWOG ist auf eine unbedingte ordentliche Kündigung des Stromliefervertrags durch den Lieferanten nicht anzuwenden – und zwar auch nicht, wenn der Lieferant gleichzeitig den Abschluss eines neuen Vertrags anbietet; der Neuabschlu…
BFG: Für die Rechtswirksamkeit der Zustellung kommt es nicht drauf an, ob der Empfänger aufgrund privater oder beruflicher Aktivitäten keine Zeit für die Abholung der Sendung findet. (östz)
Poln. Fall. Die Entdeckung eines versteckten Konstruktionsfehlers am Triebwerk, die zur Flugannulierung führt, kann selbst dann unter den Begriff „außergewöhnliche Umstände“ iSd Art 5 Abs 3 FluggastrechteVO fallen, wenn das Luftfahrtunternehmen vom Tri…
BFG: Die erstmalige Einkünfteerzielung iSd § 16 Abs 1 Z 8 lit c EStG liegt bei einem nicht parifizierten Gebäude mit mehreren Wohneinheiten bereits dann vor, wenn ein Teil des Gebäudes zur Erzielung von Einkünften verwendet wurde. (östz)
Die verfahrensgegenständlichen Hagelschutznetz-Anlagen stellen eine Vergrößerung der bestehenden Kfz-Abstellplätze der Höhe nach und damit einen Zubau dar (Vergrößerung der baulichen Anlage, bauliche Integration und optischer Eindruck eines Gesamtbauwe…