BFG: Die behauptete Verfassungswidrigkeit des EKBSG liegt nach Ansicht des BFG nicht vor, weshalb kein Anlass besteht, einen Aufhebungsantrag an den VfGH zu stellen. (östz)
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BFG: Die behauptete Verfassungswidrigkeit des EKBSG liegt nach Ansicht des BFG nicht vor, weshalb kein Anlass besteht, einen Aufhebungsantrag an den VfGH zu stellen. (östz)
BFG: Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 48 Abs 5 BAO ist die Erforderlichkeit der unilateralen Entlastungsmaßnahme. Das Ermessen fällt dahin gehend negativ aus. (östz)
Dt. Fälle. Dass der Diebstahl personenbezogener Daten infolge einer DSGVO-Verletzung anschließend zu einem Identitätsdiebstahl oder -betrug geführt hat (dh zur tatsächlichen Annahme der Identität der betroffenen Person durch einen Dritten), ist nicht V…
BFG: Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 48 Abs 5 BAO ist die Erforderlichkeit der unilateralen Entlastungsmaßnahme. Das Ermessen fällt dahin gehend negativ aus. (östz)
Dt. Fälle. Dass der Diebstahl personenbezogener Daten infolge einer DSGVO-Verletzung anschließend zu einem Identitätsdiebstahl oder -betrug geführt hat (dh zur tatsächlichen Annahme der Identität der betroffenen Person durch einen Dritten), ist nicht V…
Österreichische Vorabentscheidungsersuchen, Klagen der EU-Kommission gegen Österreich uÄ; Stand 1. 7. 2024 (ard, pvp, rwp, rwz, rdw, zak, zfr, zfv, zik, jusit, östz)
BFG: Bei der Veräußerung von dem WGG unterliegenden Immobilien kommt es zur Vorsteuerberichtigung gem § 12 Abs 10 UStG, wenn zuvor durch EVBs iSd § 14 WGG finanzierte Umbauarbeiten durchgeführt wurden. (östz)
BFG: Bei der Veräußerung von dem WGG unterliegenden Immobilien kommt es zur Vorsteuerberichtigung gem § 12 Abs 10 UStG, wenn zuvor durch EVBs iSd § 14 WGG finanzierte Umbauarbeiten durchgeführt wurden. (östz)
Österreichische Vorabentscheidungsersuchen, Klagen der EU-Kommission gegen Österreich uÄ; Stand 1. 7. 2024 (ard, pvp, rwp, rwz, rdw, zak, zfr, zfv, zik, jusit, östz)