Veröffentlichung in der FinDok. (östz)
Novinky a publikácie
Durchschnittsbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2025 (östz)
VwGH: Bei der Abgrenzung zwischen Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen ist als Bezugsgröße für die Erhöhung des Nutzungswertes oder der Verlängerung der Nutzungsdauer die sanierte Wohnung heranzuziehen, soweit diese als gesonderte Einkunfts…
Klarstellung der Rechtslage. Der Verkehrsunfall – und nicht der Eintritt der Verletzungen – ist das Schadenereignis, das den Versicherungsfall bestimmt. Auch wenn der Versicherungsnehmer und eine mitversicherte Personen bei demselben Unfall verletzt wu…
Durchschnittsbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2025 (östz)
VwGH: Bei der Abgrenzung zwischen Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen ist als Bezugsgröße für die Erhöhung des Nutzungswertes oder der Verlängerung der Nutzungsdauer die sanierte Wohnung heranzuziehen, soweit diese als gesonderte Einkunfts…
Klarstellung der Rechtslage. Der Verkehrsunfall – und nicht der Eintritt der Verletzungen – ist das Schadenereignis, das den Versicherungsfall bestimmt. Auch wenn der Versicherungsnehmer und eine mitversicherte Personen bei demselben Unfall verletzt wu…
BFG: Das Melbourne-Agreement steht der Verlagerung des Leistungsorts von in Österreich genutzten Telekommunikationsleistungen vom Drittland in das Inland nicht entgegen (östz)
Österreichische Vorabentscheidungsersuchen, Klagen gegen Österreich uÄ; Stand 7. 1. 2025 (ard, pvp, rwp, rwz, rdw, zak, zfr, zfv, zik, jusit, östz)
Klarstellung. Es folgt bereits aus der klaren Formulierung der Klausel Art 4.1.3 AVBW 1994 „Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche wegen Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts“, dass dieser Risikoausschluss Kau…