VwGH: Nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragene Krankheitskosten können nur bei Vorliegen triftiger medizinischer Gründe als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. (östz)
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Bei der Servicegebühr handelt es sich nicht um ein Zusatzentgelt, sondern um das dem Kunden verrechnete Entgelt für die (Haupt-)Leistung der Bekl, nämlich die Vermittlung des Vertrags zwischen dem Partnerbetrieb und dem Kunden unter Verwendung ihrer Pl…
EuGH: Das Wesen einer „gesamtschuldnerischen Haftung“ – wie in Art 205 MwStSyst-RL normiert –, ist, dass alle haftenden Personen für den Gesamtbetrag der geschuldeten MwSt haften. (östz)
BFG: Einkommensteuerbescheide, die gem § 295 Abs 1 BAO von aufgehobenen Feststellungsbescheiden abgeleitet wurden, sind aufzuheben, da ihnen die rechtliche Grundlage fehlt. (östz)
Klarstellung. Macht die geschädigte Patientin einen Direktanspruch gegen den Versicherer geltend, kommt hinsichtliche der Verjährung dieses Schadenersatzanspruchs eine analoge Anwendung der Fortlaufshemmung des § 27 KHVG nicht in Betracht. (rdw)
Die jetzt vorgelegten ersten Omnibus-Pakete sollen zu weitreichenden Vereinfachungen auch im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung führen. Der Kurzbeitrag informiert über die geplanten Änderungen. (rwz)
Hier: Anordnung in der Stiftungsurkunde, dass der Stiftungsvorstand ein Familienbuch zu führen und zu ergänzen hat, in das die Begünstigten einzutragen sind – Grundlage für die Festsetzung von Begünstigten aus dem Familienkreis der Stifterin durch den …
BFG: Ein Verweis auf die Zustellfiktion am neuerlichen Sachbescheid ersetzt keinen Verweis auf einem gesondert ausgestellten Wiederaufnahmebescheid. (östz)
Fragen ua dazu, ab welchem Zeitpunkt der zu ersetzende Kartellschaden zu verzinsen ist. (rdw)
BFG: Auf üblichen Betriebsveranstaltungen an Arbeitnehmer gewährte Vorteile stellen keine steuerpflichtigen Einnahmen dar, wenn sie dem überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers dienen. (östz)