Hier: Etablierung des ursprünglichen Hobbies bereits vor Eintritt der Zivildienstpflicht als unternehmerische, auf Gewinn gerichtete Tätigkeit als „YouTuber“ – es ist nicht ersichtlich, weshalb es ihm nicht zumutbar gewesen wäre, seine unternehmerische…
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VwGH: Ein abgabenrechtlich Haftungspflichtiger iSd § 202 Abs 1 BAO liegt nur vor, wenn eine gesetzlich angeordnete Haftung gegenüber dem Abgabengläubiger für fremde Abgaben besteht. (östz)
VwGH: Ein abgabenrechtlich Haftungspflichtiger iSd § 202 Abs 1 BAO liegt nur vor, wenn eine gesetzlich angeordnete Haftung gegenüber dem Abgabengläubiger für fremde Abgaben besteht. (östz)
BFG: Ein ehemaliges Stiefkind zählt nach dem Tod des leiblichen Elternteils nicht mehr zum begünstigten Personenkreis des § 26a Abs 1 Z 1 GGG. (östz)
BFG: Ein ehemaliges Stiefkind zählt nach dem Tod des leiblichen Elternteils nicht mehr zum begünstigten Personenkreis des § 26a Abs 1 Z 1 GGG. (östz)
Höchstbeitragsgrundlage voraussichtlich € 6.450,- monatlich, Geringfügigkeitsgrenze € 551,10 monatlich (ard, pvp, rdw)
VwGH: Die Steuerbefreiung für Reiseaufwandsentschädigungen gem § 3 Abs 1 Z 16b EStG steht für ständige Tätigkeiten eines Dienstnehmers am Betriebsgelände eines Auftraggebers des Dienstgebers nicht zu. (östz)
Bestreitet der Zulassungsbesitzer in seiner Beschwerde lediglich pauschal, das Kfz gelenkt zu haben, und gibt ohne nähere Konkretisierung an, sich nicht mehr erinnern zu können, wer der Lenker war, muss das VwG dennoch vor Anwendung der Zweifelsregel (…
Höchstbeitragsgrundlage voraussichtlich € 6.450,- monatlich, Geringfügigkeitsgrenze € 551,10 monatlich (ard, pvp, rdw)
VwGH: Die Steuerbefreiung für Reiseaufwandsentschädigungen gem § 3 Abs 1 Z 16b EStG steht für ständige Tätigkeiten eines Dienstnehmers am Betriebsgelände eines Auftraggebers des Dienstgebers nicht zu. (östz)