Für den Fall, dass es auf die einzelne unrichtige Rechnung ankommt, ist fraglich, nach welchen Kriterien jene Rechnungen zu ermitteln sind, bei denen eine Gefährdung des Steueraufkommens besteht. (östz)
Erste Rsp. Die Verweigerung der Herausgabe eines Liegenschaftsanteils, den der Schuldner während des Abschöpfungsverfahrens erbt, kann ihm nicht als Verschulden angelastet werden, wenn mit der Herausgabe eine Gefährdung seiner Gesundheit verbunden wäre…
Für den Fall, dass es auf die einzelne unrichtige Rechnung ankommt, ist fraglich, nach welchen Kriterien jene Rechnungen zu ermitteln sind, bei denen eine Gefährdung des Steueraufkommens besteht. (östz)
Erste Rsp. Die Verweigerung der Herausgabe eines Liegenschaftsanteils, den der Schuldner während des Abschöpfungsverfahrens erbt, kann ihm nicht als Verschulden angelastet werden, wenn mit der Herausgabe eine Gefährdung seiner Gesundheit verbunden wäre…
Erste Rsp. Auch für eine behördliche Ermessensausübung gem § 21 Abs 3 WaffG (hier: iZm dem Antrag des Inhabers einer gültigen Jagdkarte auf Ausstellung eines Waffenpasses, der das 18., aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat) muss der „jagdlic…
None (östz)
BFG: Die Verpflichtung des Dienstgebers zur Abfuhr der steuerlichen Lohnnebenkosten bestehe lediglich dann, wenn Entgelt von dritter Seite auf Veranlassung des Arbeitgebers geleistet wird und somit Entgelt mit Arbeitslohncharakter vorliegt. (östz)
Erste Rsp. Auch für eine behördliche Ermessensausübung gem § 21 Abs 3 WaffG (hier: iZm dem Antrag des Inhabers einer gültigen Jagdkarte auf Ausstellung eines Waffenpasses, der das 18., aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat) muss der „jagdlic…
None (östz)
BFG: Die Verpflichtung des Dienstgebers zur Abfuhr der steuerlichen Lohnnebenkosten bestehe lediglich dann, wenn Entgelt von dritter Seite auf Veranlassung des Arbeitgebers geleistet wird und somit Entgelt mit Arbeitslohncharakter vorliegt. (östz)