BFG: Überträgt der Stifter sein privates Wertpapierdepot auf das Depot seiner transparenten Privatstiftung bei derselben Bank, handelt es sich um keinen kapitalertragsteuerpflichtigen Veräußerungsvorgang. (östz)
Im administrativen (Rechtsschutz-)Verfahren vor der FMA nach § 92 Abs 11 vierter Satz WAG 2018 ist zu prüfen, ob die Veröffentlichung („Investorenwarnung“) gegen jegliche Vorschriften verstößt, sohin auch gegen das Grundrecht auf Datenschutz gem § 1 DS…
Kundmachung des Wartungserlasses 2024 in der FinDok (östz)
BFG: § 13 Abs 3 letzter UAbs KStG ist unionsrechtswidrig. (östz)
Im administrativen (Rechtsschutz-)Verfahren vor der FMA nach § 92 Abs 11 vierter Satz WAG 2018 ist zu prüfen, ob die Veröffentlichung („Investorenwarnung“) gegen jegliche Vorschriften verstößt, sohin auch gegen das Grundrecht auf Datenschutz gem § 1 DS…
Kundmachung des Wartungserlasses 2024 in der FinDok (östz)
BFG: § 13 Abs 3 letzter UAbs KStG ist unionsrechtswidrig. (östz)
Der Begriff „Krankheit (Unglücksfall)“ in Art XIII Punkt 6 des KV für Arbeiter im Güterbeförderungsgewerbe ist dahin auszulegen, dass auch Arbeitsunfälle erfasst sind. (ard)
Kundmachung des Wartungserlasses 2024 in der FinDok (östz)
VwGH: Die Streitigkeit über ein Auskunftsbegehren nach § 4 Abs 4 KontRegG betrifft keine Rs in Angelegenheiten der öffentlichen Abgaben, weshalb das BFG unzuständig ist. (östz)