BFG: Die Antragsberechtigung für die Forschungsprämie geht bei einem Zusammenschluss iSd Art IV UmgrStG rückwirkend mit dem Ablauf des Zusammenschlussstichtags auf die Mitunternehmerschaft über. (östz)
BFG: Wird ein Eventualantrag vor dem Eintritt des Eventualfalls erledigt, belastet dies die Erledigung mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit (östz)
Eine Mitteilung gem § 37 Abs 1 MedienG hat zwingend nicht nur den Namen des Anklägers oder Antragstellers, sondern auch jenen des Angeklagten oder Antragsgegners zu enthalten. (rdw)
BFG: Die Antragsberechtigung für die Forschungsprämie geht bei einem Zusammenschluss iSd Art IV UmgrStG rückwirkend mit dem Ablauf des Zusammenschlussstichtags auf die Mitunternehmerschaft über. (östz)
Dt. Fall; Das Verbot der Beteiligung reiner Finanzinvestoren an einer Rechtsanwaltsgesellschaft ist zulässig. (zfr)
§ 27 Abs 3 EStG kann nicht in Form eines Individualantrags vor dem VfGH angefochten werden, weil Umwegsunzumutbarkeit aufgrund der Möglichkeit des Antrags auf Veranlagung nicht gegeben ist. (östz)
Begutachtungsentwurf zur Modernisierung und Anpassung der Bewertungspraxis an die aktuellen Anforderungen der Unternehmensbewertung. (rwz)
Dt. Fall; Das Verbot der Beteiligung reiner Finanzinvestoren an einer Rechtsanwaltsgesellschaft ist zulässig. (zfr)
§ 27 Abs 3 EStG kann nicht in Form eines Individualantrags vor dem VfGH angefochten werden, weil Umwegsunzumutbarkeit aufgrund der Möglichkeit des Antrags auf Veranlagung nicht gegeben ist. (östz)
Begutachtungsentwurf zur Modernisierung und Anpassung der Bewertungspraxis an die aktuellen Anforderungen der Unternehmensbewertung. (rwz)