Durch vereinbarte Zusatzdeckungen können Sachschäden infolge von Planungs- und statischen Berechnungsfehlern, die eigentlich Leistungsmängel wären, wieder in die Versicherung eingeschlossen werden. Damit wären zB Deckeneinstürze aufgrund statischer Feh…
EuGH: Ist eine feste Niederlassung zugleich Erbringer und Empfänger derselben Dienstleistungen, liegt aufgrund der Identität des Leistenden und Empfänger kein steuerbarer Umsatz vor. Für Zwecke des Art 192a MwStSyst-RL iVm Art 53 MwSt-DVO kann ausschli…
Durch vereinbarte Zusatzdeckungen können Sachschäden infolge von Planungs- und statischen Berechnungsfehlern, die eigentlich Leistungsmängel wären, wieder in die Versicherung eingeschlossen werden. Damit wären zB Deckeneinstürze aufgrund statischer Feh…
EuGH: Ist eine feste Niederlassung zugleich Erbringer und Empfänger derselben Dienstleistungen, liegt aufgrund der Identität des Leistenden und Empfänger kein steuerbarer Umsatz vor. Für Zwecke des Art 192a MwStSyst-RL iVm Art 53 MwSt-DVO kann ausschli…
EuGH: Auch in der Ausübung der Verfahrensautonomie von Mitgliedstaaten darf Art 20 RL 2008/9/EG keine Präklusionswirkung zuerkannt werden. (östz)
Dem Makler steht zwar auch dann kein Provisionsanspruch zu, wenn das vermittelte Rechtsgeschäft wegen eines Wurzelmangels einvernehmlich aufgelöst wurde. Eine bloße „Anfechtungslage“, die zwar aufgrund der Sachlage denkbar ist, vom Berechtigten aber ni…
EuGH: Auch in der Ausübung der Verfahrensautonomie von Mitgliedstaaten darf Art 20 RL 2008/9/EG keine Präklusionswirkung zuerkannt werden. (östz)
Dem Makler steht zwar auch dann kein Provisionsanspruch zu, wenn das vermittelte Rechtsgeschäft wegen eines Wurzelmangels einvernehmlich aufgelöst wurde. Eine bloße „Anfechtungslage“, die zwar aufgrund der Sachlage denkbar ist, vom Berechtigten aber ni…
VwGH: Eine Schadensgutmachung gem § 200 Abs 3 und § 201 Abs 3 StPO fällt nicht unter das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 5 lit e EStG. (östz)
Der Antragsteller darf zwar nicht zunächst nur einen Aspekt einer Veröffentlichung relevieren und nach dessen Berücksichtigung auch noch andere Mängel geltend machen; bis zu einer neuerlichen Veröffentlichung kann er jedoch vorerst übersehene Mängel in…