BFH: Auch eine ausländische Betriebsstätte einer inländischen Kapitalgesellschaft kommt als „ausländische Gesellschaft“ für Zwecke des § 8 Abs 1 Nr 1–6 dAStG in Betracht. (östz)
Klarstellung. Hier: ausreichend verständliche Klauseln betr individuelles Portfoliomanagement und Kosten; dass für ein individuelles Portfoliomanagement höhere Kosten anfallen, ist einem durchschnittlichen Verbraucher nachvollziehbar. Es kann auch kein…
VwGH: Eine selbstständige Tätigkeit iSd Sportler-VO ist nicht bereits dadurch ausgeschlossen, dass der Arbeitgeber dem Sportler die Teilnahme an Wettkämpfen und Turnieren vorschreibt. (östz)
Klarstellung. Hier: ausreichend verständliche Klauseln betr individuelles Portfoliomanagement und Kosten; dass für ein individuelles Portfoliomanagement höhere Kosten anfallen, ist einem durchschnittlichen Verbraucher nachvollziehbar. Es kann auch kein…
VwGH: Eine selbstständige Tätigkeit iSd Sportler-VO ist nicht bereits dadurch ausgeschlossen, dass der Arbeitgeber dem Sportler die Teilnahme an Wettkämpfen und Turnieren vorschreibt. (östz)
Bei der Prüfung einer nachteiligen Beeinflussung des Emissionsverhaltens einer Betriebsanlage durch deren Änderung (§ 81 Abs 2 Z 9 GewO 1994) sind unvorhersehbare Störfälle nach der Rsp des VwGH nicht zu berücksichtigen. Dies gilt auch für Betriebe, in…
BFG: Ein Rechtsmittelersuchen ist mangels ausdrücklichen Vorlagewunsches und bei Fristversäumnis nicht als Vorlageantrag auszulegen (östz)
Bei der Prüfung einer nachteiligen Beeinflussung des Emissionsverhaltens einer Betriebsanlage durch deren Änderung (§ 81 Abs 2 Z 9 GewO 1994) sind unvorhersehbare Störfälle nach der Rsp des VwGH nicht zu berücksichtigen. Dies gilt auch für Betriebe, in…
BFG: Ein Rechtsmittelersuchen ist mangels ausdrücklichen Vorlagewunsches und bei Fristversäumnis nicht als Vorlageantrag auszulegen (östz)
BFH: Für Einkünfte im Freistellungszeitraum nach einer Kündigung wie auch aus einer entsprechenden Abfindung steht dem Ansässigkeitsstaat nach Art 15 Abs 1 1. Satz DBA D-CH das ausschließliche Besteuerungsrecht zu. (östz)