BFG: Die Verpflichtung des Dienstgebers zur Abfuhr der steuerlichen Lohnnebenkosten bestehe lediglich dann, wenn Entgelt von dritter Seite auf Veranlassung des Arbeitgebers geleistet wird und somit Entgelt mit Arbeitslohncharakter vorliegt. (östz)
VwGH: Ohne Feststellung des Fehlens von entsprechenden Zertifizierungsstellen in anderen Mitgliedsstaaten kommt die Steuerbefreiung nach § 6 Abs 1 Z 11 lit a UStG für nicht zertifizierte private Sprachschulen für Kinder und Jugendliche jedenfalls nicht…
Muss ein Kreditgeber, der Wohnbaukredite ohne und mit Hypothek und mit unterschiedlichen Zins-Varianten anbietet, jeweils nur ein (einziges) repräsentatives Beispiel für einen Wohnbaukredit ohne und für einen mit Hypothek bereitstellen, oder muss er fü…
Muss ein Kreditgeber, der Wohnbaukredite ohne und mit Hypothek und mit unterschiedlichen Zins-Varianten anbietet, jeweils nur ein (einziges) repräsentatives Beispiel für einen Wohnbaukredit ohne und für einen mit Hypothek bereitstellen, oder muss er fü…
VwGH: Ohne Feststellung des Fehlens von entsprechenden Zertifizierungsstellen in anderen Mitgliedsstaaten kommt die Steuerbefreiung nach § 6 Abs 1 Z 11 lit a UStG für nicht zertifizierte private Sprachschulen für Kinder und Jugendliche jedenfalls nicht…
BFG: Ist ein Prüfungsauftrag nach § 99 Abs 2 FinStrG nicht ausreichend präzisiert, liegt keine Verfolgungshandlung iSd § 14 Abs 3 FinStrG vor. (östz)
BFG: Ist ein Prüfungsauftrag nach § 99 Abs 2 FinStrG nicht ausreichend präzisiert, liegt keine Verfolgungshandlung iSd § 14 Abs 3 FinStrG vor. (östz)
VwGH: Die Entgeltlichkeit eines Bestandvertrags richtet sich nicht nach der AfA-Komponente, sondern nach dem ortsüblichen Entgelt. (östz)
Die mittelbare Vertretung der GmbH & Co KG durch den Geschäftsführer der Komplementär-GmbH erfüllt die Voraussetzung der Geschäftsführung durch eine natürliche Person (§ 29 Abs 1 ZTG 2019). Die GmbH & Co KG ist daher – bei Vorliegen der übrigen Vorauss…
VwGH: Die Entgeltlichkeit eines Bestandvertrags richtet sich nicht nach der AfA-Komponente, sondern nach dem ortsüblichen Entgelt. (östz)