BFG: Gibt es im Umkreis von 25 km vom Wohnort nur Schulen mit Heimpflicht, ist beim Besuch einer dieser Schulen der Pauschbetrag gem § 34 Abs 8 EStG zu berücksichtigen. (östz)
Klarstellung. Das Vorliegen des von §§ 127, 129 Abs 1 StGB geforderten Zueignungs — und Bereicherungsvorsatzes ist nicht Voraussetzung für die Annahme eines Einbruchsdiebstahls iSv Art I.1.D.1.2 ASBB 2014. (rdw)
BFG: Gibt es im Umkreis von 25 km vom Wohnort nur Schulen mit Heimpflicht, ist beim Besuch einer dieser Schulen der Pauschbetrag gem § 34 Abs 8 EStG zu berücksichtigen. (östz)
Klarstellung. Das Vorliegen des von §§ 127, 129 Abs 1 StGB geforderten Zueignungs — und Bereicherungsvorsatzes ist nicht Voraussetzung für die Annahme eines Einbruchsdiebstahls iSv Art I.1.D.1.2 ASBB 2014. (rdw)
BFG: Wenn ein Sachverhalt in vielen Bereichen erstmals ermittelt werden muss, ist es effizienter, wenn dies durch die Behörde erfolgt. (östz)
Klarstellung der Rechtslage. Ua Verstoß einer Freistellungsvereinbarung gegen § 9 Abs 3 BTVG sowie einer Klausel gegen die „Ratenplanmethode“ iSd § 10 BTVG. (rdw)
BFG: Wenn ein Sachverhalt in vielen Bereichen erstmals ermittelt werden muss, ist es effizienter, wenn dies durch die Behörde erfolgt. (östz)
Klarstellung der Rechtslage. Ua Verstoß einer Freistellungsvereinbarung gegen § 9 Abs 3 BTVG sowie einer Klausel gegen die „Ratenplanmethode“ iSd § 10 BTVG. (rdw)
VwGH: Eine Ausspielung unterliegt der Glücksspielabgabe nach § 57 Abs 1 GSpG nur bei einer Teilnahme vom Inland aus. (östz)
Die Frage, ob überhaupt, wo und wie oft „Unfälle mit Fiakern“ mit welchen Verletzungen für Menschen (hier: tödlich) enden, ist kein „Wert“-Urteil. Selbst bei starkem öffentlichem Interesse am „Umwelt- und Tierschutzthema“ rechtfertigen es (gesellschaft…