Die Maklerin hat hier keinen Anspruch auf Provision, weil sie der Kundin entgegen dem Maklervertrag kein Wohnungsobjekt, sondern ein als Büro gewidmetes Objekt vermittelt hat. Von einer „Zweckgleichwertigkeit“ (§ 6 Abs 3 MaklerG) kann keine Rede sein, …
Schuldet die Vermieterin von Wohnraum zum vertragsgemäßen Gebrauch auch die Versorgung mit Wärme und warmen Wasser, stehen die Kosten der Vermieterin für eine neue Heizungsanlage jedenfalls dann in einem direkten und unmittelbaren Zusammenhang zur steu…
Besteht aufgrund der Art der Umsätze keine Pflicht eine Rechnung auszustellen, verstößt das Voraussetzen einer Rechnungsberichtigung für die Berichtigung einer Steuerschuld gegen die Grundsätze der Effektivität und der Neutralität. (östz)
Erste Rsp. Aufgrund einer Serienschadenklausel zahlt der Grundversicherer die Versicherungssumme nur einmal aus; der Exzedenten-Haftpflichtversicherer kann sich nicht darauf berufen, dass diese Klausel § 11 Abs 3 WTBG verletze (Mindestversicherungssumm…
Besteht aufgrund der Art der Umsätze keine Pflicht eine Rechnung auszustellen, verstößt das Voraussetzen einer Rechnungsberichtigung für die Berichtigung einer Steuerschuld gegen die Grundsätze der Effektivität und der Neutralität. (östz)
Erste Rsp. Aufgrund einer Serienschadenklausel zahlt der Grundversicherer die Versicherungssumme nur einmal aus; der Exzedenten-Haftpflichtversicherer kann sich nicht darauf berufen, dass diese Klausel § 11 Abs 3 WTBG verletze (Mindestversicherungssumm…
BFG: § 13 Abs 3 letzter Satz KStG idF AbgÄG 2015 verstößt in Bezug auf Zuwendungen an Begünstigte, die in Staaten, mit denen Österreich ein dem OECD MA folgendes DBA abgeschlossen hat, ansässig sind, gegen die Kapitalverkehrsfreiheit iSd Art 63 AEUV. (…
BFG: § 13 Abs 3 letzter Satz KStG idF AbgÄG 2015 verstößt in Bezug auf Zuwendungen an Begünstigte, die in Staaten, mit denen Österreich ein dem OECD MA folgendes DBA abgeschlossen hat, ansässig sind, gegen die Kapitalverkehrsfreiheit iSd Art 63 AEUV. (…
BFG: § 2 Abs 1 der DBA-Entlastungsverordnung ist so zu verstehen, dass die Ansässigkeitsbescheinigung unter Verwendung des Vordruckes ZS-QU2 vorgelegt werden muss. (östz)
Wird eine Versammlung nicht angezeigt, ist als Veranstalter anzusehen, wer in den Versammlungsteilnehmern den Willen zum Sichversammeln hervorgerufen hat, wer als Veranstalter auftritt oder wer eine führende Rolle in der Versammlung einnimmt. Kann ein …