Klarstellung. Bemessungsstichtag für die Ermittlung der dauernden Invalidität ist nach Art 7.1. AUVBP 2015 die ärztliche Untersuchung bzw Erstellung des Gutachtens. Dass in den nächsten Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit eine weitere dauerhafte Gesund…
BFG: Bei Vorliegen mehrerer Arbeitsstätten, die zu unterschiedlich hohen Pendlerpauschalen führen, kommt es zur aliquoten Konsumation des niedrigeren Pendlerpauschales/Pendlereuros. (östz)
Klarstellung. Bemessungsstichtag für die Ermittlung der dauernden Invalidität ist nach Art 7.1. AUVBP 2015 die ärztliche Untersuchung bzw Erstellung des Gutachtens. Dass in den nächsten Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit eine weitere dauerhafte Gesund…
BFG: Bei Vorliegen mehrerer Arbeitsstätten, die zu unterschiedlich hohen Pendlerpauschalen führen, kommt es zur aliquoten Konsumation des niedrigeren Pendlerpauschales/Pendlereuros. (östz)
Hier keine ausreichende Zustrittskontrolle, weil die – grds versperrte – Tür zwar nur mit einer Kundenkarte geöffnet werden kann, aber auch andere Personen das Wettlokal unkontrolliert betreten konnten, etwa gemeinsam mit Freunden oder indem sie bei An…
Keine Hauptwohnsitzbefreiung, wenn sich der Veräußerer ein dreieinhalb Jahre andauerndes, vertragliches Nutzungsrecht am veräußerten Wohnsitz zusichern lässt. (östz)
Hier keine ausreichende Zustrittskontrolle, weil die – grds versperrte – Tür zwar nur mit einer Kundenkarte geöffnet werden kann, aber auch andere Personen das Wettlokal unkontrolliert betreten konnten, etwa gemeinsam mit Freunden oder indem sie bei An…
Keine Hauptwohnsitzbefreiung, wenn sich der Veräußerer ein dreieinhalb Jahre andauerndes, vertragliches Nutzungsrecht am veräußerten Wohnsitz zusichern lässt. (östz)
Schuldet die Vermieterin von Wohnraum zum vertragsgemäßen Gebrauch auch die Versorgung mit Wärme und warmen Wasser, stehen die Kosten der Vermieterin für eine neue Heizungsanlage jedenfalls dann in einem direkten und unmittelbaren Zusammenhang zur steu…
Die Maklerin hat hier keinen Anspruch auf Provision, weil sie der Kundin entgegen dem Maklervertrag kein Wohnungsobjekt, sondern ein als Büro gewidmetes Objekt vermittelt hat. Von einer „Zweckgleichwertigkeit“ (§ 6 Abs 3 MaklerG) kann keine Rede sein, …