Ö. Fall. Nach Ansicht des Generalanwalts müssen die Mitgliedstaaten auch auf der Stufe der Abgabe von Tabakerzeugnissen durch einen Großhändler an eine Verkaufsstelle dafür sorgen, dass keine Tabakerzeugnisse in Verkehr gebracht werden, deren Packung g…
EuGH: Die Kleinunternehmerbefreiung ist bei missbräuchlicher Inanspruchnahme auch dann nicht anwendbar, wenn im nationalen Recht keine Rechtsgrundlage zum Verbot von Missbrauch besteht. (östz)
Fortsetzung des Verfahrens nach der Vorabentscheidung zu C-546/22, Schauinsland-Reisen; zu den Beurteilungskriterien des EuGH fehlen allerdings noch Feststellungen ua dazu, ob Umstände vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass im Zeitpunkt der Ver…
EuGH: Die Kleinunternehmerbefreiung ist bei missbräuchlicher Inanspruchnahme auch dann nicht anwendbar, wenn im nationalen Recht keine Rechtsgrundlage zum Verbot von Missbrauch besteht. (östz)
Fortsetzung des Verfahrens nach der Vorabentscheidung zu C-546/22, Schauinsland-Reisen; zu den Beurteilungskriterien des EuGH fehlen allerdings noch Feststellungen ua dazu, ob Umstände vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass im Zeitpunkt der Ver…
Belg. Fall. Abgesehen von den Fällen, in denen sich die Verwendung eines Materials zwangsläufig aus dem Auftragsgegenstand ergibt, darf der öffentliche Auftraggeber nicht die Verwendung eines bestimmten Materials verlangen. (rdw)
BFG: Bei einer fehlenden Kollision von unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht kommt es zu keiner Doppelbesteuerung im Bereich der Einkommensteuer und damit auch zu keiner Anwendung des DBA. (östz)
Belg. Fall. Abgesehen von den Fällen, in denen sich die Verwendung eines Materials zwangsläufig aus dem Auftragsgegenstand ergibt, darf der öffentliche Auftraggeber nicht die Verwendung eines bestimmten Materials verlangen. (rdw)
BFG: Bei einer fehlenden Kollision von unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht kommt es zu keiner Doppelbesteuerung im Bereich der Einkommensteuer und damit auch zu keiner Anwendung des DBA. (östz)
BFH: Ein im internationalen Luftverkehr tätiger Pilot ist kein Grenzgänger. (östz)