Hier rechtswirksame Zustellung durch Benachrichtigung über bereitliegende Dokumente an die bisherige E-Mail-Adresse: Der Teilnehmer hat seine Verpflichtung zur unverzüglichen Bekanntgabe der Änderung seiner elektronische Adresse verletzt und auch keine…
VwGH: Für die Steuerbegünstigung des § 67 Abs 6 EStG ist nur ein kausaler und kein zeitlicher Zusammenhang zwischen der Abfertigungszahlung und der Beendigung des Dienstverhältnisses notwendig. (östz)
Hier: Täuschung des Publikums und unzulässige Namensanmaßung durch Verwendung des Bildzeichens, der Daten und Signatur der Kl in Briefen eines satirischen Online-Magazins. Den verletzten Persönlichkeitsrechten steht keine zulässige Meinungsäußerung ent…
Hier rechtswirksame Zustellung durch Benachrichtigung über bereitliegende Dokumente an die bisherige E-Mail-Adresse: Der Teilnehmer hat seine Verpflichtung zur unverzüglichen Bekanntgabe der Änderung seiner elektronische Adresse verletzt und auch keine…
VwGH: Für die Steuerbegünstigung des § 67 Abs 6 EStG ist nur ein kausaler und kein zeitlicher Zusammenhang zwischen der Abfertigungszahlung und der Beendigung des Dienstverhältnisses notwendig. (östz)
Erste Rsp. Hat die Kreditgeberin wie hier einer Verwendung zur Bezahlung der Verfahrenskosten zwar zugestimmt, sind die Geldmittel aber nicht zweckgebunden, ist der Massekredit schon deshalb keine taugliche Sicherheit für die Entlohnung des Insolvenzve…
BFG: Die Hauptwohnsitzbefreiung greift auch dann, wenn ein Eigenheim/eine Eigentumswohnung aufgrund unverschuldeter Verzögerung erst 20 Monate nach Anschaffung als Hauptwohnsitz genutzt wurde. (östz)
Erste Rsp. Hat die Kreditgeberin wie hier einer Verwendung zur Bezahlung der Verfahrenskosten zwar zugestimmt, sind die Geldmittel aber nicht zweckgebunden, ist der Massekredit schon deshalb keine taugliche Sicherheit für die Entlohnung des Insolvenzve…
BFG: Die Hauptwohnsitzbefreiung greift auch dann, wenn ein Eigenheim/eine Eigentumswohnung aufgrund unverschuldeter Verzögerung erst 20 Monate nach Anschaffung als Hauptwohnsitz genutzt wurde. (östz)
Poln. Fall. Hat der Schuldner in einer Vertragsklausel einseitig eine Zahlungsfrist von mehr als 60 Kalendertagen festgelegt, widerspricht dies Art 3 Abs 5 ZahlungsverzugRL, es sei denn, es kann aufgrund aller Vertragsunterlagen und Klauseln festgestel…