Für die Ermittlung des Jahressechstels iSd § 67 EStG sind auch nicht in Österreich steuerbare laufende Einkünfte zu berücksichtigen. (östz)
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Der bisherige Tierhalter muss sämtliche Kosten übernehmen, die für das Tier im Zuge der Abnahme aufgewendet werden (hier: auch Kosten für das Einfangen der Tiere, notwendige Beratung hinsichtlich tierschutzgerechter Vorgangsweise bei komplexen Vorgänge…
Für die Ermittlung des Jahressechstels iSd § 67 EStG sind auch nicht in Österreich steuerbare laufende Einkünfte zu berücksichtigen. (östz)
Der bisherige Tierhalter muss sämtliche Kosten übernehmen, die für das Tier im Zuge der Abnahme aufgewendet werden (hier: auch Kosten für das Einfangen der Tiere, notwendige Beratung hinsichtlich tierschutzgerechter Vorgangsweise bei komplexen Vorgänge…
BFG: Ausschüttungen an echten stillen Gesellschafter stellen mangels Abzugsfähigkeit Dividenden gem Art 10 DBA Deutschland dar (östz)
BFG: Ausschüttungen an echten stillen Gesellschafter stellen mangels Abzugsfähigkeit Dividenden gem Art 10 DBA Deutschland dar (östz)
BFG: Die Zwischenbankbefreiung des § 6 Abs 1 Z 28 Satz 2 UStG könnte eine staatliche Beihilfe iSd Art 107 Abs 1 AEUV sein. (östz)
Span. Fall; Die Gewährung eines eigenen Aufenthaltstitels wegen „besonders schwierige[r] Umstände“ iSv Art 15 Abs 3 Satz 2 FamilienzusammenführungsRL kann nicht schon damit gerechtfertigt werden, dass zu den Familienangehörigen des Zusammenführenden mi…
BFG: Die Zwischenbankbefreiung des § 6 Abs 1 Z 28 Satz 2 UStG könnte eine staatliche Beihilfe iSd Art 107 Abs 1 AEUV sein. (östz)
Span. Fall; Die Gewährung eines eigenen Aufenthaltstitels wegen „besonders schwierige[r] Umstände“ iSv Art 15 Abs 3 Satz 2 FamilienzusammenführungsRL kann nicht schon damit gerechtfertigt werden, dass zu den Familienangehörigen des Zusammenführenden mi…