Erste Rsp. Hat die Kreditgeberin wie hier einer Verwendung zur Bezahlung der Verfahrenskosten zwar zugestimmt, sind die Geldmittel aber nicht zweckgebunden, ist der Massekredit schon deshalb keine taugliche Sicherheit für die Entlohnung des Insolvenzve…
News & Publikationen
BFG: Die Hauptwohnsitzbefreiung greift auch dann, wenn ein Eigenheim/eine Eigentumswohnung aufgrund unverschuldeter Verzögerung erst 20 Monate nach Anschaffung als Hauptwohnsitz genutzt wurde. (östz)
Poln. Fall. Hat der Schuldner in einer Vertragsklausel einseitig eine Zahlungsfrist von mehr als 60 Kalendertagen festgelegt, widerspricht dies Art 3 Abs 5 ZahlungsverzugRL, es sei denn, es kann aufgrund aller Vertragsunterlagen und Klauseln festgestel…
VwGH: Da die Begriffe der „Verbringung“ und „Lieferung“ des § 12a Abs 1 NoVAG iSd UStG auszulegen sind, kann ein ausländischer Erwerber eines österreichischen Kfz nicht von der Vergütung nach § 12a NoVAG Gebrauch machen. (östz)
Aus § 35b StAG sowie § 68 Abs 3 StPO iVm § 54 StPO lässt sich jedenfalls nicht ableiten, dass eine Veröffentlichung der Sachverhaltsdarstellung (hier) durch das Opfer (hier: eine Gebietskörperschaft) vor Einleitung des Ermittlungsverfahrens schlechthin…
VwGH: Die Gegenstandsloserklärung eines Sachbescheides durch das BFG muss nicht gesondert bekämpft werden, wenn eine Revision gegen den Wiederaufnahmebescheid eingelegt wird. (östz)
EuGH: Art 190 iVm Art 187 MwStSystRL hat unmittelbare Wirkung, sodass sich ein Steuerpflichtiger vor einem nationalen Gericht auf ihn berufen kann, um einen verlängerten Berichtigungszeitraum für Vorsteuerabzüge anzuwenden. (östz)
BFH: Die Grenzgängerregelung gem Art 13 Abs 5 DBA D-F steht dem Besteuerungsrecht Deutschlands betreffend eine Abfindung nicht entgegen, solange diese auf jene Zeit entfällt, die der Steuerpflichtige in Deutschland gearbeitet und gewohnt hat. (östz)
Klarstellung. Auch zu Lebensgefährten der Geschwister des Maklers (hier: des Geschäftsführers der Makler-GmbH) besteht ein „familiäres Naheverhältnis“ iSd § 6 Abs 4 Satz 3 MaklerG und der Makler muss den Auftraggeber unverzüglich auf dieses Naheverhält…
VwGH: Der Rechtsanspruch auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung nach der BAO besteht im zweiten Rechtsgang unter Voraussetzung einer Relevanzdarlegung auch dann, wenn eine solche schon im ersten Rechtsgang stattgefunden hat. (östz)