BFG: das Rechtsmittelgericht ist bei Antragserweiterungen im Beschwerdeverfahren gegen Auskunftsbescheide nach § 118 BAO funktionell unzuständig (östz)
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BFG: Die Erklärung zur Umwidmung eines Gesellschafterdarlehens in eine Kapitalrücklage stellt einen Verzicht iSd § 8 Abs 1 KStG auch bei sozietärer Veranlassung dar, andernfalls die Bestimmung inhaltsleer wäre. (östz)
Ist ein Antrag auf Bestellung eines Schiedsrichters deshalb abzuweisen, weil der Antragsgegner noch vor der Entscheidung des Gerichts einen Schiedsrichter bestellt hat, ist der Antragsgegner zum Kostenersatz verpflichtet, weil er dem Begehren entsproch…
BFG: Einkünfte einer Rechtsanwältin, die aus der Tätigkeit als gerichtlich bestellte Sachwalterin stammen, unterliegen der Umsatzsteuerpflicht. (östz)
Grds besteht ein Anspruch gegenüber der Krankenanstalt auf eine kostenlose erste Kopie der Krankengeschichte. (jusit)
Österreichische Vorabentscheidungsersuchen, Klagen gegen Österreich uÄ; Stand 2. 10. 2024 (ard, pvp, rwp, rwz, rdw, zak, zfr, zfv, zik, jusit, östz)
Dt. Fall. Eine in der Werbung bekannt gegebene Preisermäßigung muss auf der Grundlage des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage berechnet werden. Dementsprechend kann der beworbene ermäßigte Preis tatsächlich nicht genauso hoch oder sogar höher sein …
VfGH: Keine Verfassungswidrigkeit von § 14 Abs 7 Z 2 und Z 3 EStG betreffend die Festschreibung von Gewinnzuschlägen bei mangelnder Wertpapierdeckung von Pensionsrückstellungen. (östz)
Betr Disziplinarstrafe über einen Arzt und Meinungsäußerungsfreiheit (zfv)
BFG: Ein Verzicht löst im Gegensatz zum Vergleich keine Gebührenpflicht aus. Dies gilt auch für das Opting-out aus den ehelichen Ansprüchen gem § 87 Abs 1 EheG und § 97 ABGB. (östz)