Generalanwältin Kokott: Art 90 MwStSystRL ist insb dahingehend auszulegen, dass 1. ein Ausschluss der Verminderung der Bemessungsgrundlage unionsrechtswidrig ist; 2. in einem solchen Fall die MwStSyst-RL unmittelbar anwendbar ist; 3. ua der Zeitpunkt d…

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