VwGH: Die Einfuhrumsatzsteuer entsteht bei einer auf einer Pflichtverletzung beruhenden Zollschuldentstehung nicht, wenn die Ware nicht in den Wirtschaftskreislauf der Union gelangt. (östz)
§ 9 Abs 6 Z 7 verdrängt § 10 Abs 3 zweiter Satz KStG innerhalb der Gruppenbesteuerung. (östz)
Ö. und belg. Fall. Die Absicherung für Reisende gegen die Insolvenz des Pauschalreiseveranstalters ist auch anwendbar, wenn der Reiseveranstalter nach dem Rücktritt des Reisenden gem Art 12 Abs 2 Pauschalreise-RL (aufgrund unvermeidbarer und außergewöh…
Ö. und belg. Fall. Die Absicherung für Reisende gegen die Insolvenz des Pauschalreiseveranstalters ist auch anwendbar, wenn der Reiseveranstalter nach dem Rücktritt des Reisenden gem Art 12 Abs 2 Pauschalreise-RL (aufgrund unvermeidbarer und außergewöh…
§ 9 Abs 6 Z 7 verdrängt § 10 Abs 3 zweiter Satz KStG innerhalb der Gruppenbesteuerung. (östz)
Keine eV, weil die gefährdete Partei einen unwiederbringlichen Schaden nicht darlegen konnte: Eine Weiterversorgung mit Strom ist gewährleistet – sei es, weil über die Grundversorgung ex lege ein neues Vertragsverhältnis begründet wird oder weil der ge…
Wird der formale Endtermin eines gebührenrechtlich auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Bestandvertrags durch einen Nachtrag zum Bestandvertrag nach hinten verlegt, ist dieser Nachtrag als selbständiges Rechtsgeschäft gem § 21 GebG erneut gebührenpflic…
Keine eV, weil die gefährdete Partei einen unwiederbringlichen Schaden nicht darlegen konnte: Eine Weiterversorgung mit Strom ist gewährleistet – sei es, weil über die Grundversorgung ex lege ein neues Vertragsverhältnis begründet wird oder weil der ge…
Wird der formale Endtermin eines gebührenrechtlich auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Bestandvertrags durch einen Nachtrag zum Bestandvertrag nach hinten verlegt, ist dieser Nachtrag als selbständiges Rechtsgeschäft gem § 21 GebG erneut gebührenpflic…
VwGH: Die erstmalige Einkünfteerzielung iSd § 16 Abs 1 Z 8 lit c EStG ist anhand einer gebäudebezogenen und keiner personenbezogenen Betrachtung festzustellen. (östz)