Bei der Prüfung einer nachteiligen Beeinflussung des Emissionsverhaltens einer Betriebsanlage durch deren Änderung (§ 81 Abs 2 Z 9 GewO 1994) sind unvorhersehbare Störfälle nach der Rsp des VwGH nicht zu berücksichtigen. Dies gilt auch für Betriebe, in…
News
BFG: Ein Rechtsmittelersuchen ist mangels ausdrücklichen Vorlagewunsches und bei Fristversäumnis nicht als Vorlageantrag auszulegen (östz)
BFH: Für Einkünfte im Freistellungszeitraum nach einer Kündigung wie auch aus einer entsprechenden Abfindung steht dem Ansässigkeitsstaat nach Art 15 Abs 1 1. Satz DBA D-CH das ausschließliche Besteuerungsrecht zu. (östz)
BFH: Für Einkünfte im Freistellungszeitraum nach einer Kündigung wie auch aus einer entsprechenden Abfindung steht dem Ansässigkeitsstaat nach Art 15 Abs 1 1. Satz DBA D-CH das ausschließliche Besteuerungsrecht zu. (östz)
BFG: Für die Feststellung des Mittelpunkts der Lebensinteressen ist auf das Gesamtbild der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abzustellen. (östz)
Auch in der obligatorischen Haftpflichtversicherung haftet der Versicherer immer nur im Rahmen der von ihm übernommenen Gefahr. Ohne besondere gesetzliche Anordnung oder gesetzgeberischen Willen läuft dies im Ergebnis auf den Abschluss einer Haftpflich…
BFG: Für die Feststellung des Mittelpunkts der Lebensinteressen ist auf das Gesamtbild der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abzustellen. (östz)
Auch in der obligatorischen Haftpflichtversicherung haftet der Versicherer immer nur im Rahmen der von ihm übernommenen Gefahr. Ohne besondere gesetzliche Anordnung oder gesetzgeberischen Willen läuft dies im Ergebnis auf den Abschluss einer Haftpflich…
Festlegung von Kriterien, wann ein hybrides Finanzinstrument beim Kapitalnehmer als Eigenkapital oder Fremdkapital zu qualifizieren ist, sowie der Konsequenzen dieser Beurteilung im Jahresabschluss durch das AFRAC. (rwz)
EuGH: Zwischen Lotterien und sonstigen Glücksspielen gibt es Unterschiede, die die Entscheidung des Verbrauchers, die jeweilige Spielkategorie zu wählen, beeinflussen können. (östz)