Bei Wohnsitz des Privatangeklagten im Ausland und Fehlen eines Ortes, von dem aus das Medium im Inland zuerst verbreitet, ausgestrahlt oder abrufbar gemacht wurde, sind gem § 40 Abs 2 zweiter Halbsatz MedienG alle Gerichte in Österreich örtlich zuständ…
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BFH: Auch eine ausländische Betriebsstätte einer inländischen Kapitalgesellschaft kommt als „ausländische Gesellschaft“ für Zwecke des § 8 Abs 1 Nr 1–6 dAStG in Betracht. (östz)
Bei Wohnsitz des Privatangeklagten im Ausland und Fehlen eines Ortes, von dem aus das Medium im Inland zuerst verbreitet, ausgestrahlt oder abrufbar gemacht wurde, sind gem § 40 Abs 2 zweiter Halbsatz MedienG alle Gerichte in Österreich örtlich zuständ…
BFH: Auch eine ausländische Betriebsstätte einer inländischen Kapitalgesellschaft kommt als „ausländische Gesellschaft“ für Zwecke des § 8 Abs 1 Nr 1–6 dAStG in Betracht. (östz)
Klarstellung. Hier: ausreichend verständliche Klauseln betr individuelles Portfoliomanagement und Kosten; dass für ein individuelles Portfoliomanagement höhere Kosten anfallen, ist einem durchschnittlichen Verbraucher nachvollziehbar. Es kann auch kein…
VwGH: Eine selbstständige Tätigkeit iSd Sportler-VO ist nicht bereits dadurch ausgeschlossen, dass der Arbeitgeber dem Sportler die Teilnahme an Wettkämpfen und Turnieren vorschreibt. (östz)
Klarstellung. Hier: ausreichend verständliche Klauseln betr individuelles Portfoliomanagement und Kosten; dass für ein individuelles Portfoliomanagement höhere Kosten anfallen, ist einem durchschnittlichen Verbraucher nachvollziehbar. Es kann auch kein…
VwGH: Eine selbstständige Tätigkeit iSd Sportler-VO ist nicht bereits dadurch ausgeschlossen, dass der Arbeitgeber dem Sportler die Teilnahme an Wettkämpfen und Turnieren vorschreibt. (östz)
Bei der Prüfung einer nachteiligen Beeinflussung des Emissionsverhaltens einer Betriebsanlage durch deren Änderung (§ 81 Abs 2 Z 9 GewO 1994) sind unvorhersehbare Störfälle nach der Rsp des VwGH nicht zu berücksichtigen. Dies gilt auch für Betriebe, in…
BFG: Ein Rechtsmittelersuchen ist mangels ausdrücklichen Vorlagewunsches und bei Fristversäumnis nicht als Vorlageantrag auszulegen (östz)