Bei der Servicegebühr handelt es sich nicht um ein Zusatzentgelt, sondern um das dem Kunden verrechnete Entgelt für die (Haupt-)Leistung der Bekl, nämlich die Vermittlung des Vertrags zwischen dem Partnerbetrieb und dem Kunden unter Verwendung ihrer Pl…
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EuGH: Das Wesen einer „gesamtschuldnerischen Haftung“ – wie in Art 205 MwStSyst-RL normiert –, ist, dass alle haftenden Personen für den Gesamtbetrag der geschuldeten MwSt haften. (östz)
Bei der Servicegebühr handelt es sich nicht um ein Zusatzentgelt, sondern um das dem Kunden verrechnete Entgelt für die (Haupt-)Leistung der Bekl, nämlich die Vermittlung des Vertrags zwischen dem Partnerbetrieb und dem Kunden unter Verwendung ihrer Pl…
EuGH: Das Wesen einer „gesamtschuldnerischen Haftung“ – wie in Art 205 MwStSyst-RL normiert –, ist, dass alle haftenden Personen für den Gesamtbetrag der geschuldeten MwSt haften. (östz)
Klarstellung. Macht die geschädigte Patientin einen Direktanspruch gegen den Versicherer geltend, kommt hinsichtliche der Verjährung dieses Schadenersatzanspruchs eine analoge Anwendung der Fortlaufshemmung des § 27 KHVG nicht in Betracht. (rdw)
Die jetzt vorgelegten ersten Omnibus-Pakete sollen zu weitreichenden Vereinfachungen auch im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung führen. Der Kurzbeitrag informiert über die geplanten Änderungen. (rwz)
BFG: Einkommensteuerbescheide, die gem § 295 Abs 1 BAO von aufgehobenen Feststellungsbescheiden abgeleitet wurden, sind aufzuheben, da ihnen die rechtliche Grundlage fehlt. (östz)
BFG: Einkommensteuerbescheide, die gem § 295 Abs 1 BAO von aufgehobenen Feststellungsbescheiden abgeleitet wurden, sind aufzuheben, da ihnen die rechtliche Grundlage fehlt. (östz)
Klarstellung. Macht die geschädigte Patientin einen Direktanspruch gegen den Versicherer geltend, kommt hinsichtliche der Verjährung dieses Schadenersatzanspruchs eine analoge Anwendung der Fortlaufshemmung des § 27 KHVG nicht in Betracht. (rdw)
Die jetzt vorgelegten ersten Omnibus-Pakete sollen zu weitreichenden Vereinfachungen auch im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung führen. Der Kurzbeitrag informiert über die geplanten Änderungen. (rwz)