Hat der Zulassungsbesitzer anzeigepflichtige Änderungen an einem Kfz einer genehmigten Type nicht unverzüglich dem Landeshauptmann angezeigt, ist er sowohl nach § 103 Abs 1 iVm § 33 Abs 1 KFG zu betrafen, als auch – bei Inbetriebnahme des Kfz als Lenke…
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BFG: Krankheitstage sind keine Tätigkeitstage iSd Art 15 DBA Österreich-Serbien und daher bei der Aufteilung der Besteuerungsrechte für den laufenden Arbeitslohn nicht zu berücksichtigen. (östz)
Bei über Jahre gelebten, aber unwirksamen Anlage-Contracting-Verträgen mag aufgrund der zahlreichen Leistungen die Rückabwicklung komplex sein, sie hat jedoch nach den allgemeinen bereicherungsrechtlichen (und verjährungsrechtlichen) Grundsätzen zu erf…
BFG: Vorsollbeträge stellen keinen Teil des Bescheidspruchs dar, wenn sie nicht mit der festgesetzten Umsatzsteuerlast aufgerechnet und fällig gestellt werden. (östz)
Bei über Jahre gelebten, aber unwirksamen Anlage-Contracting-Verträgen mag aufgrund der zahlreichen Leistungen die Rückabwicklung komplex sein, sie hat jedoch nach den allgemeinen bereicherungsrechtlichen (und verjährungsrechtlichen) Grundsätzen zu erf…
BFG: Vorsollbeträge stellen keinen Teil des Bescheidspruchs dar, wenn sie nicht mit der festgesetzten Umsatzsteuerlast aufgerechnet und fällig gestellt werden. (östz)
Klarstellung. Das Verfahren über die Bestellung eines Notgeschäftsführers (hier: für die spätere Schuldnerin, eine GmbH) ist ein sog Schuldnerverfahren gem § 6 Abs 3 iVm § 8a IO, das auch während des Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner oder von ihm…
BFG: Eine nachträgliche abweisende Beschwerdeerledigung betreffend einen bislang nicht im abgeleiteten Bescheid berücksichtigten Feststellungsbescheid iSd § 192 BAO löst eine Verpflichtung zur Bescheidänderung gem § 295 Abs 1 BAO aus. (östz)
Klarstellung. Das Verfahren über die Bestellung eines Notgeschäftsführers (hier: für die spätere Schuldnerin, eine GmbH) ist ein sog Schuldnerverfahren gem § 6 Abs 3 iVm § 8a IO, das auch während des Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner oder von ihm…
BFG: Eine nachträgliche abweisende Beschwerdeerledigung betreffend einen bislang nicht im abgeleiteten Bescheid berücksichtigten Feststellungsbescheid iSd § 192 BAO löst eine Verpflichtung zur Bescheidänderung gem § 295 Abs 1 BAO aus. (östz)