Anhebung der KV-Mindestgrundgehälter zwischen 8,3 % und 9,2 %, das neue KV-Mindestgehalt beträgt € 2.124,-
Wichtige Informationen für die Lohn- und Gehaltsverrechnung aus der Kalenderwoche 52/2023
Anhebung der KV-Mindestgrundgehälter zwischen 8,3 % und 9,2 %, das neue KV-Mindestgehalt beträgt € 2.124,-
Sicherungsverfahren: Das Verbot der Weiterveräußerung desselben Produkts (mit Aufpreis, ohne Vorteil für den Endkunden) in den ANB der Kl ist kartellrechtlich nicht zu beanstanden und auch nicht gröblich benachteiligend, entsteht doch für die Kl schon …
Wichtige Informationen für die Lohn- und Gehaltsverrechnung aus der Kalenderwoche 51/2023
Wichtige Informationen für die Lohn- und Gehaltsverrechnung aus der Kalenderwoche 51/2023
VwGH: Ein Gewerbebetrieb liegt nur bei gewerblicher Vermietung oder gewerblichem Grundstückshandel vor. Der Zufluss der Einkünfte bei der Einlage von Vermögen in eine Körperschaft erfolgt im Zeitpunkt der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums am V…
Hinsichtlich der garantieren Direktleistung für Dauerinvalidität bei Unfallverletzungen lt Verletzungskatalog verlegt Art 7.15.1 UE00 die Fälligkeit vor; einer darüber hinaus geforderten Versicherungsleistung kann der Versicherer mangelnde Fälligkeit n…
VfGH: Regelungen zur COFAG im ABBAG-Gesetz sowie Teile der Verordnungen für die Auszahlung von Finanzhilfen durch die COFAG sind verfassungswidrig.
BFG: Die zukünftigen Schäden am Holzbestand aufgrund des Klimawandels sind (zumindest im konkreten Fall) nicht als erwiesen anzusehen, weshalb kein Kalamitätsabschlag im Zuge der Bewertung des auf den Holzbestand fallenden Teils des Veräußerungspreises…