Der VfGH hat die Behandlung eines Antrags, der sich gegen die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) richtete, mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg (Art 139 Abs 1b B-VG) abgelehnt.
BFG: Nachträgliche Rechnungsberichtigung ändert nichts am Gesamtschuldverhältnis bei unrichtiger Behandlung einer Bauleistung als Reverse-Charge-Leistung.
Der VfGH hat die Behandlung eines Antrags, der sich gegen die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) richtete, mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg (Art 139 Abs 1b B-VG) abgelehnt.
BFG: Nachträgliche Rechnungsberichtigung ändert nichts am Gesamtschuldverhältnis bei unrichtiger Behandlung einer Bauleistung als Reverse-Charge-Leistung.
Senkung der Mindestkörperschaftsteuer und neuer Status des Österreichischen Roten Kreuzes ab 2024
VwGH: Der EuGH muss letztendlich klären, ob die transparente Behandlung von ausländischen Investmentfonds, die formell mit einer österreichischen Körperschaft vergleichbar sind und materiell ein OGAW darstellen, zu einer ungerechtfertigten Beschränkung…
Senkung der Mindestkörperschaftsteuer und neuer Status des Österreichischen Roten Kreuzes ab 2024
VwGH: Der EuGH muss letztendlich klären, ob die transparente Behandlung von ausländischen Investmentfonds, die formell mit einer österreichischen Körperschaft vergleichbar sind und materiell ein OGAW darstellen, zu einer ungerechtfertigten Beschränkung…
Wichtige Informationen für die Lohn- und Gehaltsverrechnung aus der Kalenderwoche 52/2023
Sicherungsverfahren: Das Verbot der Weiterveräußerung desselben Produkts (mit Aufpreis, ohne Vorteil für den Endkunden) in den ANB der Kl ist kartellrechtlich nicht zu beanstanden und auch nicht gröblich benachteiligend, entsteht doch für die Kl schon …