Obwohl es sich bei Stiftungen um eigentümerlose juristische Personen handelt und Stiftern keine Gesellschafterstellung zukommt, kann bei einer gesellschafterähnlichen Stellung der Stifter ein Konzern iSd § 9 Abs 7 und § 12 Abs 1 Z 9 KStG sein.

Read More

Obwohl es sich bei Stiftungen um eigentümerlose juristische Personen handelt und Stiftern keine Gesellschafterstellung zukommt, kann bei einer gesellschafterähnlichen Stellung der Stifter ein Konzern iSd § 9 Abs 7 und § 12 Abs 1 Z 9 KStG sein.

Read More