Für die Qualifikation von betriebsfremden Personen als „Gäste“ iSd § 113 Abs 7 GewO 1994 kommt es nicht darauf an, ob diese vom Gastgewerbetreibenden bewirtet oder auf andere Weise gastlich aufgenommen werden. Vielmehr genügt bereits der Aufenthalt in …
BFG: Die Vorlageerinnerung im Beschwerdeverfahren gegen einen abgewiesenen Antrag auf Abänderung nach § 295a BAO entfaltet keine Sperrwirkung iSd § 300 Abs 1 BAO auf den Abgabenbescheid, sofern der Abgabenbescheid nicht selbst mit Beschwerde angefochte…
Inflationsanpassungsverordnung 2025, die mit Kundmachung des Progressionsabgeltungsgesetzes 2025 jedoch wieder außer Kraft treten wird. (östz)
Hier: Etablierung des ursprünglichen Hobbies bereits vor Eintritt der Zivildienstpflicht als unternehmerische, auf Gewinn gerichtete Tätigkeit als „YouTuber“ – es ist nicht ersichtlich, weshalb es ihm nicht zumutbar gewesen wäre, seine unternehmerische…
BFG: Die Vorlageerinnerung im Beschwerdeverfahren gegen einen abgewiesenen Antrag auf Abänderung nach § 295a BAO entfaltet keine Sperrwirkung iSd § 300 Abs 1 BAO auf den Abgabenbescheid, sofern der Abgabenbescheid nicht selbst mit Beschwerde angefochte…
Inflationsanpassungsverordnung 2025, die mit Kundmachung des Progressionsabgeltungsgesetzes 2025 jedoch wieder außer Kraft treten wird. (östz)
Hier: Etablierung des ursprünglichen Hobbies bereits vor Eintritt der Zivildienstpflicht als unternehmerische, auf Gewinn gerichtete Tätigkeit als „YouTuber“ – es ist nicht ersichtlich, weshalb es ihm nicht zumutbar gewesen wäre, seine unternehmerische…
VwGH: Ein abgabenrechtlich Haftungspflichtiger iSd § 202 Abs 1 BAO liegt nur vor, wenn eine gesetzlich angeordnete Haftung gegenüber dem Abgabengläubiger für fremde Abgaben besteht. (östz)
VwGH: Ein abgabenrechtlich Haftungspflichtiger iSd § 202 Abs 1 BAO liegt nur vor, wenn eine gesetzlich angeordnete Haftung gegenüber dem Abgabengläubiger für fremde Abgaben besteht. (östz)
BFG: Ein ehemaliges Stiefkind zählt nach dem Tod des leiblichen Elternteils nicht mehr zum begünstigten Personenkreis des § 26a Abs 1 Z 1 GGG. (östz)