Erhebt ein MS unter Verstoß gegen das Unionsrecht Steuern, besteht nicht nur ein Anspruch auf Erstattung dieses Betrags, sondern auch der Beträge, die in unmittelbaren Zusammenhang mit dieser Steuer an diesen Staat gezahlt oder von diesem einbehalten w…
Erste Rsp. Umsatzausfälle können im unmittelbaren Anwendungsbereich des Pkt 4.5.1 RL-VEVO (schon) immer dann anhand einer Planungsrechnung plausibilisiert werden, wenn für den Vergleichszeitraum gar keine umsatz- oder ertragssteuerlichen Daten vorliege…
BVerfG: Eine Bestimmung, nach der eine Buchwertfortführung bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften nicht zulässig ist, verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art 3 Abs 1 GG …
§ 3 Abs 2 (erster Satz) AsylG 2005(iVm Abs 1 leg cit) verpflichtet das BFA bzw das BVwG jeden – auf subjektiven Nachfluchtgründen eines Antragstellers beruhenden – Folgeantrag auf internationalen Schutz individuell zu prüfen, wobei eine vollständige Pr…
BVerfG: Eine Bestimmung, nach der eine Buchwertfortführung bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften nicht zulässig ist, verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art 3 Abs 1 GG …
§ 3 Abs 2 (erster Satz) AsylG 2005(iVm Abs 1 leg cit) verpflichtet das BFA bzw das BVwG jeden – auf subjektiven Nachfluchtgründen eines Antragstellers beruhenden – Folgeantrag auf internationalen Schutz individuell zu prüfen, wobei eine vollständige Pr…
BFG: Die Rechtswidrigkeit von Rückforderungsbescheiden gem § 241a BAO heilt nicht, wenn nach bereits erfolgter Rückerstattung Abweisungsbescheide für die KESt-Rückerstattung erlassen werden. (östz)
BFG: Die Rechtswidrigkeit von Rückforderungsbescheiden gem § 241a BAO heilt nicht, wenn nach bereits erfolgter Rückerstattung Abweisungsbescheide für die KESt-Rückerstattung erlassen werden. (östz)
BFG: Gibt es im Umkreis von 25 km vom Wohnort nur Schulen mit Heimpflicht, ist beim Besuch einer dieser Schulen der Pauschbetrag gem § 34 Abs 8 EStG zu berücksichtigen. (östz)
Klarstellung. Das Vorliegen des von §§ 127, 129 Abs 1 StGB geforderten Zueignungs – und Bereicherungsvorsatzes ist nicht Voraussetzung für die Annahme eines Einbruchsdiebstahls iSv Art I.1.D.1.2 ASBB 2014. (rdw)