EuGH: Zwischen Lotterien und sonstigen Glücksspielen gibt es Unterschiede, die die Entscheidung des Verbrauchers, die jeweilige Spielkategorie zu wählen, beeinflussen können. (östz)
Belg. Fall. Eine Klage auf Zahlung gelieferter Waren, in der weder die Insolvenzeröffnung über das Vermögen der bekl Gesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat noch der Umstand erwähnt wird, dass die Forderung bereits als Insolvenzforderung angemeldet…
Belg. Fall. Art 5 Abs 2 Buchst a und b InfoSocRL („Privatkopienausnahme“) hat unmittelbare Wirkung. Wurde diese Bestimmung nur unzulänglich in nationales Recht umgesetzt, kann sich ein Einzelner auf sie berufen, wenn die Einrichtung, die mit Einhebung …
VwGH: Das Beantragen einer Direktvorlage gem § 262 Abs 2 BAO hat keinen Einfluss auf die sechsmonatige Frist des § 284 Abs 1 BAO. (östz)
Belg. Fall. Art 5 Abs 2 Buchst a und b InfoSocRL („Privatkopienausnahme“) hat unmittelbare Wirkung. Wurde diese Bestimmung nur unzulänglich in nationales Recht umgesetzt, kann sich ein Einzelner auf sie berufen, wenn die Einrichtung, die mit Einhebung …
VwGH: Das Beantragen einer Direktvorlage gem § 262 Abs 2 BAO hat keinen Einfluss auf die sechsmonatige Frist des § 284 Abs 1 BAO. (östz)
Der Zweck des erweiterten Kündigungsschutz in § 22 KV-Universitäten verlangt, dass der erforderliche Kündigungsgrund bereits in der schriftlichen Kündigungserklärung angeführt wird. (ard)
Erste Rsp. Auch nach der neuen Bedingungslage der AFB 2002 ist ein Schadenfeuer ein solches, das die Fähigkeit besitzt, sich selbstständig auszubreiten. Das Vorliegen eines Brandes hängt demnach nicht davon ab, ob sich das Feuer tatsächlich ausgebreite…
BFG: Rückwirkende Genehmigungen schwebend unwirksamer Betriebsvereinbarungen werden im Steuerrecht nicht anerkannt. (östz)
Der Zweck des erweiterten Kündigungsschutz in § 22 KV-Universitäten verlangt, dass der erforderliche Kündigungsgrund bereits in der schriftlichen Kündigungserklärung angeführt wird. (ard)