Klarstellung. Als „Verlassen“ der versicherten Wohnräumlichkeiten wird der durchschnittlich verständige Versicherungsnehmer das Entfernen vom Versicherungsobjekt in seiner Gesamtheit verstehen, also inkl der üblichen Außenbereiche der Risikoadresse, wi…
BFG: Kosten für eine in Österreich verbotene Leihmutterschaft sind keine außergewöhnliche Belastung. (östz)
Klarstellung. Als „Verlassen“ der versicherten Wohnräumlichkeiten wird der durchschnittlich verständige Versicherungsnehmer das Entfernen vom Versicherungsobjekt in seiner Gesamtheit verstehen, also inkl der üblichen Außenbereiche der Risikoadresse, wi…
Klarstellung. Das österreichische GSpG ist nicht auf Glücksspielleistungen eines ausländischen Online-Glücksspielanbieters anzuwenden, die ein grds im Inland wohnender Verbraucher im Ausland abruft (hier: in Kroatien, Slowenien, Slowakei und Kosovo); s…
VwGH: Auch bei Verschmelzung von Kreditinstituten erfolgt der Vermögensübergang auf die Rechtsnachfolger mit dem Folgetag des Verschmelzungsstichtags. (östz)
Klarstellung. Das österreichische GSpG ist nicht auf Glücksspielleistungen eines ausländischen Online-Glücksspielanbieters anzuwenden, die ein grds im Inland wohnender Verbraucher im Ausland abruft (hier: in Kroatien, Slowenien, Slowakei und Kosovo); s…
VwGH: Auch bei Verschmelzung von Kreditinstituten erfolgt der Vermögensübergang auf die Rechtsnachfolger mit dem Folgetag des Verschmelzungsstichtags. (östz)
Erste Rsp. Die Verweigerung der Herausgabe eines Liegenschaftsanteils, den der Schuldner während des Abschöpfungsverfahrens erbt, kann ihm nicht als Verschulden angelastet werden, wenn mit der Herausgabe eine Gefährdung seiner Gesundheit verbunden wäre…
Für den Fall, dass es auf die einzelne unrichtige Rechnung ankommt, ist fraglich, nach welchen Kriterien jene Rechnungen zu ermitteln sind, bei denen eine Gefährdung des Steueraufkommens besteht. (östz)
Für den Fall, dass es auf die einzelne unrichtige Rechnung ankommt, ist fraglich, nach welchen Kriterien jene Rechnungen zu ermitteln sind, bei denen eine Gefährdung des Steueraufkommens besteht. (östz)