Österreichische Vorabentscheidungsersuchen, Klagen gegen Österreich uÄ; Stand 31. 3. 2025 (ard, pvp, rwp, rwz, rdw, zak, zfr, zfv, zik, jusit, östz)
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Klarstellung. Das Verfahren über die Bestellung eines Notgeschäftsführers (hier: für die spätere Schuldnerin, eine GmbH) ist ein sog Schuldnerverfahren gem § 6 Abs 3 iVm § 8a IO, das auch während des Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner oder von ihm…
Erste Rsp. Hat die Kreditgeberin wie hier einer Verwendung zur Bezahlung der Verfahrenskosten zwar zugestimmt, sind die Geldmittel aber nicht zweckgebunden, ist der Massekredit schon deshalb keine taugliche Sicherheit für die Entlohnung des Insolvenzve…
Klarstellung. Die Bindungswirkung der Forderungsfeststellung bezieht sich nur auf die im Insolvenzverfahren offenen Kreditzinsforderungen, nicht jedoch auf bereits gezahlte Beträge. Bei variablen Kreditraten und bei endfälligen Krediten beginnt die Ver…
Österreichische Vorabentscheidungsersuchen, Klagen gegen Österreich uÄ; Stand 7. 1. 2025 (ard, pvp, rwp, rwz, rdw, zak, zfr, zfv, zik, jusit, östz)
Im vorliegenden Fall wurde der Beschluss vom 16. 5. 2024 über die Eröffnung des Konkursverfahrens am selben Tag in die Insolvenzdatei eingetragen. Im Hinblick auf den Feiertag (Fronleichnam) am grds letzten Tag der Rekursfrist (30. 5. 2024) ist der am …
Belg. Fall. Eine Klage auf Zahlung gelieferter Waren, in der weder die Insolvenzeröffnung über das Vermögen der bekl Gesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat noch der Umstand erwähnt wird, dass die Forderung bereits als Insolvenzforderung angemeldet…
Klarstellung. Die Bestätigung eines Sanierungsplans ist zu versagen, wenn – wie hier – die Entlohnung des Insolvenzverwalters entgegen § 152a Abs 1 Z 1 IO iVm § 153 Z 2 IO weder gezahlt noch sichergestellt ist, sondern dieser dem Schuldner die Bezahlun…
Österreichische Vorabentscheidungsersuchen, Klagen gegen Österreich uÄ; Stand 2. 10. 2024 (ard, pvp, rwp, rwz, rdw, zak, zfr, zfv, zik, jusit, östz)
Dt. Fall. Bei einer natürlichen Person, die eine selbstständige gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ausübt, wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet wird, dass der Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen ihre „Hauptniederlassung“ ist (Art…