Erhöhung der Umsatzgrenze auf € 55.000,-. (östz)
östz
Veröffentlichung in der FinDok. (östz)
VwGH: Bei der Abgrenzung zwischen Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen ist als Bezugsgröße für die Erhöhung des Nutzungswertes oder der Verlängerung der Nutzungsdauer die sanierte Wohnung heranzuziehen, soweit diese als gesonderte Einkunfts…
Durchschnittsbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2025 (östz)
BFG: Das Melbourne-Agreement steht der Verlagerung des Leistungsorts von in Österreich genutzten Telekommunikationsleistungen vom Drittland in das Inland nicht entgegen (östz)
Österreichische Vorabentscheidungsersuchen, Klagen gegen Österreich uÄ; Stand 7. 1. 2025 (ard, pvp, rwp, rwz, rdw, zak, zfr, zfv, zik, jusit, östz)
BFG: Die Antragsberechtigung für die Forschungsprämie geht bei einem Zusammenschluss iSd Art IV UmgrStG rückwirkend mit dem Ablauf des Zusammenschlussstichtags auf die Mitunternehmerschaft über. (östz)
BFG: Wird ein Eventualantrag vor dem Eintritt des Eventualfalls erledigt, belastet dies die Erledigung mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit (östz)
§ 27 Abs 3 EStG kann nicht in Form eines Individualantrags vor dem VfGH angefochten werden, weil Umwegsunzumutbarkeit aufgrund der Möglichkeit des Antrags auf Veranlagung nicht gegeben ist. (östz)
BFG: Die in § 50 Abs 2 Bundesbahngesetz normierte Befreiung für die GrESt findet nicht in jenen Fällen Anwendung, in denen die ÖBB-Infra als Verkäuferin von Grundstücksflächen in Erscheinung tritt. (östz)