BFG: Bei einem ständigen Vertreter einer inländischen Zweigniederlassung handelt es sich um einen gewillkürten Vertreter, weshalb eine Haftung gem § 9 iVm § 80 BAO ausscheidet.
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VwGH: Eine tatsächliche, unverschuldete Unmöglichkeit der Empfängernennung liegt nicht vor, wenn der Abgabepflichtige seinen Sorgfaltspflichten nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.
BFG: Insb Abgeltungen von Hilfeleistungen im Wahlkampf haben entgeltlichen Charakter und sind beim Politiker entsprechend als Werbungskosten abzugsfähig.