VwGH: Kommt es bei der Vermittlung von Personenbetreuungsdienstleistungen zu einem „Auseinanderklaffen“ des Kundenpreises und der tatsächlich an die Pflegekräfte ausbezahlten Honorarbeträge, liegt eine Einmischung in den Leistungsaustausch durch den Ve…
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BFG: Mehrere, im gleichen Erbübereinkommen vereinbarte Rechtsgeschäfte werden gebührenrechtlich als einheitliches Rechtsgeschäft behandelt.
BFH: Bereits die mögliche Nutzung eines Spinds und eines Schließfachs in Gemeinschaftsräumen reicht für die Annahme einer Betriebsstätte aus.
Art 2 Abs 1 und Art 378 Abs 1 MwStSyst-RL iVm Art 151 Abs 1 und Anhang XV Teil IX Nr 2 lit h Abs 1 zweiter Gedankenstrich der Beitrittsakte sind dahin auszulegen, dass die Republik Österreich eine Tätigkeit des öffentlichen Rundfunks, die durch eine ge…
VwGH: Ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund eines Fehlers einer Mitarbeiterin durch den Parteienvertreter kann nur dann gewährt werden, wenn dieser einen Nachweis zur Einhaltung seiner Kontroll- und Überwachungspflichten erbring…
Generalanwältin Kokott: Art 90 MwStSystRL ist insb dahingehend auszulegen, dass 1. ein Ausschluss der Verminderung der Bemessungsgrundlage unionsrechtswidrig ist; 2. in einem solchen Fall die MwStSyst-RL unmittelbar anwendbar ist; 3. ua der Zeitpunkt d…
BFG: Ist ein Handelsvertreter bei seiner Tätigkeit unecht umsatzsteuerbefreit, so ist der Ansatz eines Vorsteuerpauschales zusätzlich zum Betriebsausgabenpauschale nicht zulässig.
BFG: Wird neben der Berichtigung der Einkunftsart auch die Änderung der Höhe der Einkünfte begehrt, so kommt eine Berichtigung nach § 293a BAO nicht in Betracht.
EuGH: 1.) Die Registrierung des Einfuhrumsatzes allein ist kein Nachweis dafür, dass alle in Art 86 Abs 1 lit a MwStSyst-RL genannten Kosten in die Steuerbemessungsgrundlage der eingeführten Gegenstände einbezogen wurden. 2.) Die Befreiung gem Art 144 …
Eine Verlängerung der Festsetzungsverjährungsfrist auf zehn Jahre nach § 207 Abs 2 BAO ist erst dann möglich, wenn der Steuerberater eine Abgabenverkürzung tatsächlich ernstlich für möglich hält.