BFG: Die Gebührenbefreiung für Verträge über die Miete von Wohnräumen gilt auch für die kurzfristige Vermietung zu Beherbergungszwecken. (östz)
östz
EuGH: In keiner unionsrechtlichen Bestimmung wird iR eines Vorabentscheidungsverfahrens zwischen der Tragweite von Urteilen und Beschlüssen iSd Art 99 EuGHVfO unterschieden (östz)
Fraglich ist, ob die bloße Leistungsbereitschaft der Werkunternehmerin einen Leistungsaustausch iSd Art 2 Abs 1 MwStSyst-RL begründet. (östz)
Die Abgabe eines Gutscheines erfolgt nur dann, wenn der Kunde bereit ist, ein höheres Entgelt zu bezahlen. Daher ist davon auszugehen, dass der Abgabe des Gutscheines ein eigener Zweck beizumessen ist. Dies steht der Beurteilung als Nebenleistung entge…
Ersatz des Erlasses des BMF vom 15. 6. 2021 (östz)
BFG: Kosten eines Arbeitszimmers sind für Lehrer auch in Zeiten von Home-Schooling gem § 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG nicht abzugsfähig (östz)
VwGH: Die Arbeitnehmerfreizügigkeit steht einer Regelung in einem Kollektivvertrag entgegen, wonach steuerfreie Tagesgelder an die Voraussetzung eines inländischen Familienwohnsitzes geknüpft werden. (östz)
Art 3 Abs 2 OECD-MA befreit nach hA von der Steuerfreistellungspflicht nach Art 23A, wenn der Quellenstaat aufgrund einer legitimen Abkommensinterpretation auf die Besteuerung verzichtet – entspringt der Verzicht hingegen der nationalen Rechtslage des …
BFG: Wird ein Steuervorteil nicht beworben, so steht die Erzielung steuerlicher Vorteile nicht im Vordergrund. (östz)
Der BFH äußert verfassungs- und unionsrechtliche Zweifel an der Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff AStG. (östz)