BFG: Der Berichtigungszeitraum gem § 12 Abs 10 UStG bezieht sich auch dann auf Kalenderjahre, wenn der Unternehmer währenddessen auf ein abweichendes Wirtschaftsjahr umgestellt hat. (östz)
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VwGH: Auch ein Antrag auf Verlängerung der Vorlageantragsfrist kann eine versäumte Handlung iSd § 308 Abs 3 BAO sein. (östz)
BFH: Der Vorsteuerberichtigungsanspruch des Leistungsempfängers, der infolge Anfechtung des Insolvenzverwalters eines Dritten entsteht, ist keine Masseverbindlichkeit iSd § 55 Abs 1 Nr 1 dInsO. (östz)
BFH: Die Steuerbefreiung nach § 11 Abs 1 Satz 2 InvStG 2004 ist mittels geltungserhaltender Reduktion des nationalen Rechts auch ausländischen Fonds zu gewähren. (östz)
EuG: Eine Person ist von einem Unionsrechtsakt nicht iSd Art 263 Abs 4 AEUV individuell betroffen, bloß weil der Kreis an betroffenen Personen oder gar die Identität der Personen zum Zeitpunkt der Erlassung des Rechtsaktes bestimmbar war, sofern dieser…
Kurzbeitrag zu Praxisfragen bei der Anwendung der herabgesetzten MiKöSt und des gesunkenen KöSt-Steuersatzes beim abweichenden Wirtschaftsjahr. (östz)
VwGH: Für die wirksame elektronische Zustellung im Wege von FinanzOnline ist die Zustellung der Erledigungen in die Databox des „formellen“ Empfängers maßgeblich. (östz)
EuG: Wie in jedem Rechtsstaat sind die Unternehmen tatsächlich nicht verpflichtet, die gleiche Auslegung des Gesetzes wie die von der Steuerverwaltung empfohlene zu übernehmen. (östz)
VwGH: Eine ersatzlose Aufhebung des angefochtenen Bescheids ist ausgeschlossen, wenn der verfahrenseinleitende Antrag auf endgültige Festsetzung damit endgültig unerledigt bleibt (östz)
BFG: Eine Abgabenerhöhung nach § 29 Abs 6 FinStrG ist auch dann zu entrichten, wenn die Selbstanzeige bereits vor Ankündigung der Prüfungsmaßnahme vorbereitet wurde. (östz)