Anfrage der WKO zum Steuersatz bei Milch (östz)
östz
EuGH: Der ermäßigte Steuersatz für die Renovierung und Reparatur von Privatwohnungen ist nur auf Gegenstände anwendbar, die tatsächlich zu Wohnzwecken genutzt werden. (östz)
Beantwortung von zwei Anfragen der KSW vom 16. 1. 2024. (östz)
Beantwortung von zwei Anfragen der KSW vom 27. 2. 2024. (östz)
Verlängerung des „absehbaren Zeitraums“ im Rahmen der Liebhabereibeurteilung sowohl bei der großen als auch bei der kleinen Vermietung (östz)
BFG: Eine rechtswidrige Rückzahlung des Guthabens am Abgabenkonto an die frühere steuerliche Vertretung gilt als Rückzahlung ohne Rechtsgrund iSd § 241a BAO. (östz)
BFG: Eine rechtswidrige Rückzahlung des Guthabens am Abgabenkonto an die frühere steuerliche Vertretung gilt als Rückzahlung ohne Rechtsgrund iSd § 241a BAO. (östz)
Erlass des BMF zur Vollstreckung gegen Gesellschaften nach bürgerlichem Recht. (östz)
Erlass des BMF zur Vollstreckung gegen Gesellschaften nach bürgerlichem Recht. (östz)
BFG: Die Veruntreuung von Waren des Arbeitgebers ist als Vorteil aus einem Dienstverhältnis anzusehen. Die anschließende Veräußerung zum Teilwert ist ein Liebhabereibetrieb. (östz)