BFG: Eine kurzzeitige Anordnung des Arbeitgebers von zu Hause zu arbeiten, berechtigt nicht zum Werbungskostenabzug für das private Arbeitszimmer. (östz)
östz
Eine Korrektur der ESt im Wege der direkten Veranlagung eines Arbeitnehmers ist im Falle von Zahlungsrückflüssen durch die Arbeitgeberin – insb aus Gründen der Verfahrensökonomie – zulässig. (östz)
BFG: Ausländische Quellensteuern auf steuerbefreite Beteiligungserträge einer Privatstiftung können nicht auf die Körperschaftsteuer der Privatstiftung angerechnet werden. (östz)
VwGH: Die durch Art 9 BGBl I 2005/112 (Abgabenrechtliche Sondermaßnahmen für Opfer von Naturkatastrophen) vorgesehenen Fristenregelungen gelten nicht bei Covid-19. (östz)
BFG: Ein „vorsätzliches Zusammenwirken“ iSd § 83 Abs 3 EStG erfordert ein aktives Handeln sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers. (östz)
BFG: Aufwendungen, die in früheren Jahren als Betriebsausgaben angefallen wären, aber in dem betreffenden Jahr nicht angesetzt wurden, können nicht in einem späteren Jahr nachgeholt werden. (östz)
VwGH: Einkommensteuerbegünstigte Vergütungen für eine patentrechtlich geschützte Diensterfindung iSd § 38 EStG können auch bei Vereinbarung einer allgemeinen gewinnabhängigen Erfolgsprämie vorliegen. (östz)
Anpassungen aufgrund der Einführung des „Digitalen Eilnachrichtenverfahrens“ (östz)
Österreichische Vorabentscheidungsersuchen, Klagen der EU-Kommission gegen Österreich uÄ; Stand 5. 4. 2024 (ard, pvp, rwp, rwz, rdw, zak, zfr, zfv, zik, jusit, östz)
VwGH: Ein Reihengeschäft liegt nur vor, wenn eine einzige Warenbewegung zu mehreren Lieferungen desselben Gegenstandes führt – das Feststehen des Endkunden vor der ersten Lieferung reicht dafür noch nicht aus. (östz)