BFG: § 4 Abs 4 Z 8 EStG ist so auszulegen, dass ein Raum außerhalb der Wohnung immer dann zur Verfügung steht, wenn kein zumindest zeitweiser Zwang zur Nutzung privater Räumlichkeiten besteht. (östz)
östz
Handling Fee als umsatzsteuerpflichtiger Vorgang? (östz)
BFG: Zur Vermeidung der Nichtbesteuerung der Bezüge aus der deutschen Versorgungsanstalt Bund und Länder, aufgrund unterschiedlicher Zuordnung, ist für eine Besteuerung dieser Bezüge Art 28 Abs 1 lit a DBA D-Ö anzuwenden. (östz)
Bei Ausweitung der Besteuerungsregime von öffentlichen Rundfunkanstalten darf die MwSt-Pflicht unter Art 370 MwStSyst-RL aufrechterhalten bleiben, soweit die Besteuerungsmodalitäten im Wesentlichen unverändert bleiben. (östz)
BFG: Veräußert eine GmbH einen Teil von Aktien aus einer Beteiligung iSd § 189a Z 2 UGB, sind dem Veräußerungserlös als Abgang die anteiligen durchschnittlichen Anschaffungskosten gegenüberzustellen. (östz)
VwGH: Wurde eine beantragte KESt-Erstattung in rechtswidriger Weise ohne bescheidmäßige Erledigung des diesbezüglichen Antrags ausgezahlt, ergibt sich daraus ein vollstreckbarer Rückstand am Abgabenkonto. (östz)
Neuverlautbarung der Gebührenrichtlinien; ab 1. 4. 2025 anzuwenden (östz)
Anfragebeantwortung des BMF – Zusammenfassende Meldungen und Vorsteuerrückerstattungen im EU-Ausland
Beantwortung einer Anfrage der WKO. (östz)
VwGH: Nur eine Leistungsverpflichtung des Zentralinstituts im Bedarfsfall gegenüber dem die Liquiditätsreserve einlegenden Kreditinstituts stellt einen Abzugsposten nach § 2 Abs 2 Z 3a StabAbgG dar. (östz)
Wartung der Steuerrichtlinien zur Umsetzung des GemRefG 2023. (östz)