BFG: Die behauptete Verfassungswidrigkeit des EKBSG liegt nach Ansicht des BFG nicht vor, weshalb kein Anlass besteht, einen Aufhebungsantrag an den VfGH zu stellen. (östz)
östz
BFG: Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 48 Abs 5 BAO ist die Erforderlichkeit der unilateralen Entlastungsmaßnahme. Das Ermessen fällt dahin gehend negativ aus. (östz)
Österreichische Vorabentscheidungsersuchen, Klagen der EU-Kommission gegen Österreich uÄ; Stand 1. 7. 2024 (ard, pvp, rwp, rwz, rdw, zak, zfr, zfv, zik, jusit, östz)
BFG: Bei der Veräußerung von dem WGG unterliegenden Immobilien kommt es zur Vorsteuerberichtigung gem § 12 Abs 10 UStG, wenn zuvor durch EVBs iSd § 14 WGG finanzierte Umbauarbeiten durchgeführt wurden. (östz)
VwGH: Aufwendungen für ein Arbeitszimmer müssen für die berufliche Tätigkeit unbedingt notwendig sein, um absetzbare Werbungskosten darzustellen. (östz)
VwGH: Ein selbstständig bewertbares Gratisstrombezugsrecht ist nicht Teil der Anschaffungskosten eines Elektro-Pkw. (östz)
VwGH: Entscheidendes Gewicht für die Abgrenzung zwischen selbstständiger und unselbstständiger Tätigkeit hat bei Künstlern idR das Unternehmerrisiko. Ein solches liegt bei künstlerischer Betätigung schon dann vor, wenn im Falle unverschuldeter Unmöglic…
Die COVID-19-Rücklage ist in Höhe der voraussichtlichen Verluste im Jahr 2020 zu berücksichtigen. Auf eine exakte Übereinstimmung mit den tatsächlichen Verlusten wird nicht abgestellt. (östz)
EuGH: Unternehmen, die nach nationalem Recht als nicht operativ gelten, kann die Eigenschaft als Mehrwertsteuerpflichtige nicht abgesprochen werden. (östz)
VwGH: Eine Änderung der organisatorischen Struktur kann auch trotz Beibehaltung der bisherigen Geschäftsführung vorliegen. (östz)