BFG: Eine rechtswidrige Rückzahlung des Guthabens am Abgabenkonto an die frühere steuerliche Vertretung gilt als Rückzahlung ohne Rechtsgrund iSd § 241a BAO. (östz)
östz
Erlass des BMF zur Vollstreckung gegen Gesellschaften nach bürgerlichem Recht. (östz)
Erlass des BMF zur Vollstreckung gegen Gesellschaften nach bürgerlichem Recht. (östz)
BFG: Die Veruntreuung von Waren des Arbeitgebers ist als Vorteil aus einem Dienstverhältnis anzusehen. Die anschließende Veräußerung zum Teilwert ist ein Liebhabereibetrieb. (östz)
BFG: Überträgt der Stifter sein privates Wertpapierdepot auf das Depot seiner transparenten Privatstiftung bei derselben Bank, handelt es sich um keinen kapitalertragsteuerpflichtigen Veräußerungsvorgang. (östz)
BFG: § 13 Abs 3 letzter UAbs KStG ist unionsrechtswidrig. (östz)
Kundmachung des Wartungserlasses 2024 in der FinDok (östz)
Kundmachung des Wartungserlasses 2024 in der FinDok (östz)
VwGH: Die Streitigkeit über ein Auskunftsbegehren nach § 4 Abs 4 KontRegG betrifft keine Rs in Angelegenheiten der öffentlichen Abgaben, weshalb das BFG unzuständig ist. (östz)
VfGH: Die öffentliche Einsicht in das WiERe gem § 10 WiEReG aF war verfassungswidrig. (östz)