Österreichische Vorabentscheidungsersuchen, Klagen gegen Österreich uÄ; Stand 2. 10. 2024 (ard, pvp, rwp, rwz, rdw, zak, zfr, zfv, zik, jusit, östz)
östz
BFG: Ein Verzicht löst im Gegensatz zum Vergleich keine Gebührenpflicht aus. Dies gilt auch für das Opting-out aus den ehelichen Ansprüchen gem § 87 Abs 1 EheG und § 97 ABGB. (östz)
BFG: Wird das Rechtsmittel gegen einen Wiederaufnahmebescheid unerledigt gelassen und vorerst über die Beschwerde gegen den neuen Sachbescheid abgesprochen, ist die entsprechende Entscheidung inhaltlich rechtswidrig. (östz)
BFG: § 3 Abs 1 Z 35 EStG ist lex specialis zu § 67 Abs 1 EStG. (östz)
BFG: Ein Kreditinstitut kann sich gem § 38 Abs 3 BWG nicht auf das Bankgeheimnis berufen, um der GMSG-Meldepflicht zu entgehen. (östz)
Antworten auf Anfragen der Landwirtschaftskammer und der KSW (östz)
BFG: Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind nur dann abzugsfähig, wenn dieses nach Art der Tätigkeit notwendig ist. (östz)
BFG: Die Befreiungsmethode des Art 23 Abs 1 DBA Malta ist auch dann anwendbar, wenn Einkommen sowohl im Quellenstaat als auch im Ansässigkeitsstaat besteuert werden kann. (östz)
Fristverlängerungen; Erleichterungen bei Zahlungen; Absetzbarkeit von Spenden und neuer Alltagsgegenstände. (östz)
OGH: Die steuerrechtliche Begünstigung von Elektrofahrzeugen in § 4 Abs 1 Z 3 Sachbezugswerte-Verordnung, wonach der Sachbezug bei der Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Elektrofahrzeugs mit Null anzusetzen ist, schlägt nicht auf die Bemessung des …