Erhöhung des Grenzbetrages auf € 15.900,-. (ard, pvp, östz)
östz
VwGH: Über den Ablauf der Aussetzung der Einhebung ist auch dann mit Bescheid zu verfügen, wenn der zugrundeliegende Leistungsbescheid im Rechtsmittelweg aufgehoben wurde. (östz)
BFG: Behandlungskosten für eine psychische Erkrankung einer Lehrerin sind bei fehlender berufsspezifischer Typizität der Krankheit nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen. (östz)
Unveränderter Zinssatz. (östz)
Unveränderter Zinssatz (östz)
BFG: Der Begriff Gewinnbeteiligungen iSd § 3 Abs 1 Z 35 EStG darf weder sehr eng noch besonders weit ausgelegt werden, sondern ist an die Objektivierbarkeit des Anknüpfungswertes gebunden. (östz)
BFG: Gem § 1 Abs 1 Z 3 UStG entsteht eine Einfuhrumsatzsteuerschuld, wenn eine Ware aufgrund eines Verstoßes gegen die zollrechtlichen Verpflichtungen in das Zollgebiet der Union verbracht wird. (östz)
VwGH: Eine bereits im Zeitpunkt der Antragstellung gegenüber der Baubehörde bestehende Miteigentümergemeinschaft ist keine absolute Voraussetzung für die Bauherreneigenschaft. (östz)
VO zur pauschalen Berücksichtigung von Fahrzeugaufwendungen (östz)
Arbeitsplatznahe Unterkunft: Erhöhung der Quadratmetergrenzen und Regelung zur gemeinsamen Nutzung mehrerer Arbeitnehmer (östz)